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Do 18.10.2007
Der horizontale Ansatz
Der Begriff horizontaler Ansatz bezieht sich auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsmerkmale und bedeutet, dass die verschiedenen Merkmale gleichermaßen schutzwürdig sind. Damit wird eine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen bzw. Betroffenengruppen verhindert. Grundlage des horizontalen Ansatzes sind die Menschenrechte.
Mit dieser Herangehensweise wird die Tatsache berücksichtigt, dass jeder Mensch über mehrere Merkmale - beispielsweise Alter und Geschlecht - verfügt. Daher können sich Diskriminierungen überschneiden oder ganz spezifische Formen annehmen. In diesem Fall handelt es sich um so genannte Mehrfachdiskriminierungen. Dieser Begriff wird im Hinblick auf rechtlichen Diskriminierungsschutz und Diskriminierungsbekämpfung verwendet.
Der Fokus auf Gemeinsamkeiten bedeutet aber nicht, dass die Spezifika von Diskriminierungsformen und -erfahrungen der einzelnen Betroffenengruppen nicht mehr deutlich wahrgenommen werden. Der Ansatz muss daher als Ergänzung, nicht als Ersatz zur notwendigen zielgruppenspezifischen Antidiskriminierungsarbeit gesehen werden.

