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Diskriminierungsmerkmale
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse"* oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfolgt mit ihrer Arbeit einen horizontalen Ansatz. Das bedeutet, dass die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale gleichermaßen schutzwürdig sind. Damit wird eine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen bzw. Betroffenengruppen verhindert.
*Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwendet bewusst nicht den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz benutzten Begriff der "Rasse". Sie weist sämtliche Theorien zurück, die die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen versuchen..

