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PressemitteilungDo 08.10.2009

Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt neue Publikation heraus

AGG-Wegweiser wird jetzt auch in englischer Sprache angeboten

Der zu Jahresbeginn erstmals veröffentlichte AGG-Wegweiser kann ab sofort auch in englischer Sprache bestellt oder von der Internetseite herunter geladen werden. Die 66 Seiten starke Broschüre informiert über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und trägt den Titel "Guide to the General Act on Equal Treatment. Explanations and Examples".

Wer sich diskriminiert fühlt, erhält mit dem AGG-Wegweiser einen Überblick über Handlungsmöglichkeiten. Fachleuten und Beratungsstellen dient die Broschüre als Nachschlagewerk. Ein umfassendes Stichwortverzeichnis und zahlreiche Beispiele erleichtern allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu dem vor rund drei Jahren in Kraft getretenen Gesetz.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, sagte zum Erscheinen der neuen Broschüre: "Wir haben von Anfang an daran gearbeitet, die Hürden etwa für Migrantinnen und Migranten, die sich diskriminiert oder benachteiligt fühlen und an die ADS wenden wollen, so niedrig wie möglich zu halten. Mit der Veröffentlichung unseres AGG-Wegweisers in Englisch gehen wir nun einen weiteren Schritt in diese Richtung. Auf unserer Internetseite finden sich neben Informationen in deutscher und englischer Sprache auch grundlegende Informationen in französischer, spanischer, polnischer, russischer, türkischer und arabischer Sprache." Die Broschüre kann kostenlos unter der Telefonnummer 03018 - 555 1866 oder der E-Mail-Adresse publikationen@ads.bund.de bestellt werden.

Menschen, die sich diskriminiert fühlen oder Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben, können sich darüber hinaus telefonisch, per E-Mail, per Post oder mittels eines elektronischen Kontaktformulars an die Stelle wenden. Unternehmerinnen und Unternehmer finden unter www.antidiskriminierungsstelle.de zudem einen Leitfaden, der grundlegende Fragen zur Umsetzung des AGG in Betrieben beantwortet. Die ADS wurde mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 errichtet. Ziel des AGG ist, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.