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Happy Birthday AGG!

Romani Rose

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Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma

Die positive Anmerkung zu diesem Anlass: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des AGG können wir einen Rückgang von Beschwerden über diskriminierendes Verhalten gegen Sinti und Roma am Arbeitsplatz und im Geschäftsverkehr feststellen. Aufgetretene Fälle konnten regelmäßig mit den Firmen und Arbeitsgebern auf dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen gütlich und ohne Prozesse beigelegt werden. Auch die Informationsarbeit der ADS hat sicher zu größerer Sensibilität beigetragen.
Der Wermutstropfen: Die derzeitigen EU-Richtlinien gegen Rassismus und Diskriminierung und das AGG gelten nur für privatrechtliche Rechtsgeschäfte und das Arbeitsrecht. Um wirksamen Schutz und gegebenenfalls einklagbare Unterlassungsansprüche gegen (hoheitliches) Handeln von Behörden und staatlichen Stellen zu garantieren, wäre eine Erweiterung der bestehenden Richtlinien erforderlich. Eine entsprechend erweiterte Richtlinie, die auch repräsentativen Minderheitenvertretungen eigene Klagebefugnisse gäbe, würde verbindlich zur Schaffung gesetzlicher Regelungen verpflichten, die Betroffene gegen diskriminierende oder rassistische staatliche Praktiken jeder Art schützen – einschließlich des Schutzes vor diskriminierenden Verlautbarungen und entsprechender Berichterstattung durch Regierungsstellen, Polizei und andere Behörden.