Navigation und Service

Unsere Forschung

Welche Daten brauchen wir, um die Verbreitung von Diskriminierung messen zu können? Was können Arbeitgeber tun, um ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen? Geht von der Anwendung von Algorithmen ein Diskriminierungsrisiko aus?

Das sind nur einige wenige Fragen, mit denen sich die Forschung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschäftigt. Es geht darum, Forschungslücken zu schließen und die Datenlage zu verbessern. Ziel ist aber auch, Missstände aufzuzeigen und die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren. Unsere anwendungsorientierte Forschung liefert zudem konkrete Hinweise, wie Diskriminierung wirksam verhindert oder beseitigt werden kann.

Forschung als gesetzliche Aufgabe

Die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Diskriminierung ist eine gesetzliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle gemäß § 27 AGG. Um dieser Aufgabe nachzukommen, vergibt sie regelmäßig Forschungsaufträge.

Laufende Projekte:

Methoden der Diskriminierungsforschung

Um sich den Forschungsfragen zu nähern, kommen ganz unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Manche Studien widmen sich einem Thema merkmals- bzw. bereichsübergreifend, wieder andere nehmen einzelne Diskriminierungsdimensionen oder Lebensbereiche in den Blick.

Befragungen

Häufig steht dabei im Rahmen von Zielgruppenbefragungen die Perspektive derjenigen im Mittelpunkt, die Diskriminierungserfahrungen machen. Beispiele dafür sind die aktuelle Befragung von fürsorgenden Erwerbstätigen zu Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben, die groß angelegte Betroffenenbefragung zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland oder auch die Studie zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aus 2019.

Ein wichtiges Instrument sind auch bevölkerungsrepräsentative Umfragen, um die Meinungen zu unterschiedlichen Themen in der Gesellschaft insgesamt zu erheben. Aktuell etwa wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle eine Umfrage zu den Einstellungen gegenüber älteren Menschen und der Lebensphase Alter durchgeführt.

Ausgewählte Befragungen:

Rechtsgutachten und Rechtsexpertisen

Einen weiteren Schwerpunkt bilden rechtswissenschaftliche Gutachten und Rechtsexpertisen, wobei es meist um Fragestellungen mit Bezug zu den Regelungen des AGG geht.

Aktuelle Beispiele für Veröffentlichungen in diesem Bereich sind:

  • das Rechtsgutachten zur Diskriminierung von und wegen Kindern,
  • das Gutachten zum Diskriminierungsschutz von Fürsorgeleistenden (Caregiver Discrimination),
  • das Gutachten zur Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich,
  • die Rechtsexpertise zu den Auswirkungen des neuen Geschlechtseintrags „divers“ auf das Arbeitsrecht und das öffentliche Dienstrecht des Bundes

sowie

  • die rechtssoziologische Studie zum Thema "Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung des Diskriminierungsschutzes bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse".

Ausgewählte Rechtsgutachten und Rechtsexpertisen:

Untersuchung institutioneller Diskriminierung

Manche Studien beschäftigen sich zudem mit Formen von institutioneller Diskriminierung. So hat eine Studie aus 2017 Diversity Maßnahmen und Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung analysiert.

Weitere Informationen zur Studie:

Verbesserung der Datenlage zu Diskriminierung

Neben ihren eigenen Forschungsprojekten setzt sich die Antidiskriminierungsstelle auch dafür ein, dass die Erhebung und Nutzung von Antidiskriminierungsdaten in Deutschland insgesamt verbessert wird. Dazu hat sie eine Expertise veröffentlicht, die den Beitrag repräsentativer Wiederholungsbefragungen (z. B. Mikrozensus, SOEP) zur Messung von Diskriminierung untersucht. Zuletzt hat die Antidiskriminierungsstelle die Erprobung eines Fragenmoduls zur Erhebung subjektiver Diskriminierungserfahrungen im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) gefördert.

Mehr Informationen:

Ob und wie ein Forschungsansatz zur Bezifferung positiver Effekte von Antidiskriminierungsmaßnahmen skizziert werden könnte, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einer Vorstudie "Möglichkeiten zur Bewertung des volkswirtschaftlichen Nutzens von Antidiskriminierung und Diversity in Deutschland" untersuchen lassen.

Mehr Informationen zur Studie:

Zuwendungen für Forschungsprojekte

Ein weiteres Instrument, um die Forschung zu Diskriminierung in Deutschland voranzubringen, ist die Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen durch Zuwendungen.

So fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aktuell Forschungsprojekte in den Bereichen:

  1. Vorhaben, die innovative Methoden zur Erforschung von Diskriminierung weiterentwickeln und somit einen Beitrag leisten, die Datenlage zur Prävalenz von Diskriminierung aufgrund der im AGG geschützten Merkmale zu verbessern,
  2. Projekte die helfen, Forschungslücken im Hinblick auf die Diskriminierung von Sinti*ze und Rom*nja zu schließen sowie den Wissenstand und die Datenlage zum Thema zu verbessern (Beitrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Umsetzung der Nationalen Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“),
  3. Vorhaben, die Antislawischen Rassismus in Deutschland bzw. die Diskriminierung von Menschen (zugeschriebener) osteuropäischer Herkunft untersuchen.

Ein weiteres Beispiel für Forschungsförderung ist der Afrozensus, eine community-basierte Umfrage zu Lebenssituation und Diskriminierungserfahrungen von Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland, die von Each One Teach One e.V. durchgeführt wurde. Die Ergebnisse des Afrozensus wurden im November 2021 veröffentlicht.

Ausgewählte Zuwendungsprojekte und weitere Informationen:

Berichte an den Deutschen Bundestag

Im Vier-Jahres-Turnus legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß § 27 Abs. 4 AGG dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen vor. Dabei bezieht sie sich auf die Diskriminierungsgründe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), zu denen ethnische Herkunft/rassistische Diskriminierung, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität gehören.

Ausführliche Informationen zum Bericht an den Deutschen Bundestag finden Sie hier.

Informationen zu den einzelnen Berichten:

Weitere Themen