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Im Arbeitsleben darf niemand aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das ist im AGG geregelt. Dennoch finden in diesem Bereich viele Diskriminierungen statt. Die ADS berät Menschen, die Diskriminierungen erlebt haben aber auch Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, die Fragen zur Verhinderung und Vermeidung von Diskriminierungen in ihren Betrieben haben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ) verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung. Laut AGG handelt es sich dabei um sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt.
In Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte - so steht es im Grundgesetz. Immer öfter hört man, die Gleichbehandlung der Geschlechter sei in Deutschland längst verwirklicht. Im Arbeitsleben kommt es aber nach wie vor zu Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern. Dabei geht es häufig, aber nicht nur um die Bezahlung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Instrumente entwickelt, mit denen Unternehmen ihre Gleichbehandlungsstandards überprüfen können.
Im Arbeitsleben darf niemand aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das ist im AGG geregelt. Dennoch finden in diesem Bereich viele Diskriminierungen statt. Die ADS berät Menschen, die Diskriminierungen erlebt haben aber auch Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, die Fragen zur Verhinderung und Vermeidung von Diskriminierungen in ihren Betrieben haben.
Arbeitgebende haben nach dem AGG die Pflicht, eine Beschwerdestelle einzurichten. Sie können entweder konkrete Personen als Beschwerdestelle benennen oder eine für das Beschwerdeverfahren zuständige Stelle einrichten.
Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf erfolgen aus den unterschiedlichsten Gründen. Die Themen sexuelle Belästigung und die fehlende Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für gleichwertige Tätigkeiten sind in unserem Themenjahr gegen Geschlechterdsikriminierung "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." zentrale Themen. Weitere Informationen zum Themenjahr 2015 finden Sie hier.