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Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, mit dem ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt wurde. Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht.
Mit unserem Erklärvideo zum Thema erhalten Sie einen guten Überblick über das Gesetz und Ihre Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung.
Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen aus ethnischen Gründen, Gründen der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet nach dem "horizontalen Ansatz", das heißt, jeder Diskriminierungsgrund ist gleich wichtig.
Im August 2016 werden es genau zehn Jahre sein, in denen es in Deutschland einen einheitlichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung gibt. Seitdem hat Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mehrere EU-Richtlinien umgesetzt, die Benachteiligungen wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion/Weltanschauung oder wegen der sexuellen Identität verbieten. Das AGG hat den Schutz vor Diskriminierung gestärkt und das Thema in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über wichtige Urteile, Gesetzesinitiativen und Entwicklungen zum Diskriminierungsschutz.