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Um Ihnen die Suche nach unseren Forschungsergebnissen, aktuellen Meldungen und Pressemitteilungen leichter zu machen, bieten wir Ihnen hier einige Themenschwerpunkte zur Auswahl an. Wählen Sie einen Bereich aus und erhalten Sie umfassende Informationen dazu. Die aktuellsten Meldungen aus allen Themenbereichen erhalten Sie hier.
Mit Projekten zu anonymisierten Bewerbungsverfahren oder Diskriminierungen im Bereich der Bildung betrachten wir die Auswirkungen von Diskriminierungen merkmalsübergreifend. Das heißt, mehrere der im AGG genannten Diskriminierungskategorien wie Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung und sexuelle Identität werden in diesen Zusammenhängen betrachtet. Die Themenjahre, die wir seit 2012 zu den Diskriminierungskategorien veranstalten, befassen sich hingegen intensiv mit jeweils einem Bereich.
Forschung ist eine der gesetzlichen Aufgaben der ADS. Im Bereich der Diskriminierung gibt es noch Forschungslücken, die wir schließen wollen.
Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, mit dem ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt wurde. Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht. Mit unserem Erklärvideo zum Thema erhalten Sie einen guten Überblick über das Gesetz und Ihre Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung.
Zu alt? Zu jung? Alter ist eines von sechs Merkmalen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt. Niemand darf wegen des Alters benachteiligt werden.
Laut einer Forsa-Umfrage hat jedoch jeder fünfte Mensch Situationen erlebt, in denen er aufgrund seines Alters benachteiligt wurde.
Ein Viertel aller Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle betreffen erlebte Diskriminierungen aufgrund von Behinderung. Ob im Arbeitsleben oder im Alltag: Behinderung ist oft ein Ausschlusskriterium.
Mehr als ein Viertel aller Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle betreffen die Themen Rassismus und ethnische Herkunft. Menschen berichten uns z. B. von gezielten Ausweiskontrollen durch die Polizei wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Aussehens (sogenanntes Racial Profiling). Wer einen ausländisch klingenden Namen hat, wird häufig bei der Wohnungssuche abgewiesen. Die Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, sind für Menschen mit einem ausländisch klingenden Namen bis zu 24 Prozent geringer.Die ADShat im Jahr 2014 das Themenjahr gegen rassistische Diskriminierung unter dem Motto "Gleiche Chancen. Immer." veranstaltet. Die Benachteiligungen von Sinti und Roma sowie Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt standen dabei im Fokus.
Frauen, Männer, Trans*- und intersexuelle Personen dürfen weder im Beruf noch im Alltag benachteiligt werden. Der Diskriminierungsschutz für Trans*- und intersexuelle Personen muss dabei stärker als bisher in den Blick genommen werden. Arbeitgebende sind oft nicht darüber informiert, dass sie Arbeitszeugnisse nach erfolgter Vornamens- und/oder Personenstandsänderung neu ausstellen müssen, wenn der oder die Beschäftigte dies wünscht. Aber auch andere Themen, wie die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und das Thema Entgeltgleichheit, sowie Benachteiligung aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sind immer wieder Gegenstand unserer Beratung.
Benachteiligungen wegen der Religion sind sehr häufig verbunden mit Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft und des Geschlechts. Besonders muslimische Frauen mit Kopftuch werden in vielen Lebensbereichen diskriminiert. 2014 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Forschungsergebnisse zu Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft und der Religion auf dem Wohnungsmarkt vorgestellen.
Lesben, Schwule und Bisexuelle sind in unserer Gesellschaft sichtbarer geworden: Sie kommen häufiger in Filmen oder im Fernsehen vor, Moderatorinnen, Außenminister oder Fußballspielerinnen können heute offen mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen. Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und somit Lesben und Schwule rechtlich vollständig gleichgestellt. Zuvor konnten sie lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die aber weniger Rechte gewährte als die Ehe. Dennoch erleben Lesben, Schwule und Bisexuelle Diskriminierung in der Schule, im Beruf und im Alltag.