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Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unterstützt Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, die rassistisch motiviert oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind. Die ADS kann insbesondere
Soweit Beauftragte des Deutschen Bundestags oder der Bundesregierung zuständig sind, leitet die ADS die Anliegen der Personen mit deren Einverständnis unverzüglich an diese weiter.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, in geeigneter Form einzubeziehen.
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