Navigation und Service


Unabhängigkeit

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz legt fest, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ihre Aufgaben unabhängig wahrnimmt. Um politische Einflüsse so gering wie möglich zu halten, ist die Leitung der ADS in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die ADS unterstützt auf unabhängige Weise Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen, soweit nicht die Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestags berührt ist. Auch bei den Tätigkeiten Öffentlichkeitsarbeit und Forschung ist die Unabhängigkeit gesetzlich vorgeschrieben.