Jahresrückblick 2011: Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts
Unisex-Tarife bei Versicherungen, keine Zwangssterilisation für Trans*Personen, Altersgrenzen auf dem Prüfstand – die Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte hat das Antidiskriminierungsrecht im Jahr 2011 weiter konkretisiert. Der Jahresrückblick 2011 gibt Ihnen einen Überblick zu wichtigen Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr.
Im fünften Jahr nach Inkrafttreten des AGG konkretisierten deutsche und europäische Gerichte das Antidiskriminierungsrecht durch grundlegende Urteile. Das AGG setzt EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in deutsches Recht um.
Eine große Rolle spielte die Überprüfung von Altersgrenzen: Sie können durchaus gerechtfertigt sein, dürfen aber nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern müssen ein gerechtfertigtes Ziel verfolgen.
Hier können Sie den Jahresrückblick 2011 herunterladen.




