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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat am 27. Oktober 2016 zur Fachtagung "10 Jahre AGG - Evaluation und Ausblick" eingeladen. Über 200 Teilnehmer sind unserer Einladung gefolgt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Austausch über die Ergebnisse der AGG-Evaluation. Gemeinsam mit Expert_innen wurden die Kernforderungen der Evaluation diskutiert und insbesondere auf Machbarkeit überprüft.
von links nach rechts: Shelly Kupferberg, Ersin Taşar, Aqilah Sandhu, Hartmut Reiners, Yulia Feskova, Franziska Müller
Quelle: Kathrin Harms
„Das AGG wirkt. Aber es muss den Betroffenen noch besser helfen.“
sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bei der Eröffnung der Fachtagung. „Wir halten zwei Dinge für besonders sinnvoll, um Betroffenen besser zu helfen: Die Erweiterung der Fristen, um überhaupt klagen zu können, auf sechs Monate. Und die Möglichkeit einer Verbandsklage, um Betroffene nicht alleine ihrem Schicksal zu überlassen.“
ergänzte Lüders.
In Ihrer Keynote zur Bestandsaufnahme "10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" sagte Prof. Dr. Christiane Brors von der Universität Oldenburg: „Die meisten haben gar kein Bewusstsein dafür, dass ihnen im Falle einer Diskriminierung laut AGG Schadenersatz zusteht.“
Bei einem anschließenden Podiumsgespräch wurden persönliche Erfahrungsberichte vorgestellt. Menschen berichteten, wie das AGG durch z.B. Klagemöglichkeiten ihr Leben beeinflusst hat oder wo sie wegen bestehender Benachteiligungen gescheitert sind.
In vier Foren wurden Fragen zum Verbandsklagerecht, angemessene Vorkehrungen im Privatrecht, Diskriminierungsmerkmale im AGG sowie Antidiskriminierung im Bildungsbereich und bei staatlichen Stellen diskutiert. Es erfolgte im Anschluss die Ergebnispräsentation.