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Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Analyse der Entgeltordnung des TV-L vorgelegt. Damit thematisiert sie das rechtliche Verbot der mittelbaren Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, das bereits seit mehr als 50 Jahren gilt.
Wie alle betrieblichen und individuellen Vereinbarungen zum Arbeitsentgelt müssen auch Tarifverträge die gleiche Entlohnung gleichwertiger Arbeit gewährleisten, unabhängig davon, ob sie von Frauen oder Männern verrichtet wird.
Die nun vorliegenden Ergebnisse der Analyse des TV-L sollen Tarifvertragsparteien Anregungen und Impulse für eine eigenverantwortliche Überprüfung ihrer eigenen entgeltrelevanten Tarifbestimmungen geben. Den Tarifvertragsparteien der Länder sowie den betrieblichen Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten gibt sie Hinweise auf tarifliche Bestimmungen, die ein Potenzial der Ungleichbehandlung in sich bergen und daher auf die Tagesordnung gesetzt werden sollten.