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17. Lohnfindung

Grob gesagt gibt es die kollektive und individuelle Lohnfindung, über die die Höhe der Löhne bestimmt wird. Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln Tarifverträge zu Arbeitsbedingungen und zum Lohn – das ist unter kollektiver Lohnfindung zu verstehen. In Tarifverträgen werden bestimmte Tätigkeitsgruppen festgelegt. Arbeitnehmende werden anhand von Tätigkeitsmerkmalen wie Fachkenntnissen eingruppiert. 

Für die Entgeltgleichheit ist problematisch, dass Tätigkeitsanforderungen, die insbesondere von Frauen dominierte Branchen betreffen, oft nicht angemessen bewertet werden, etwa die psychischen Belastungen oder die Monotonie einer Arbeit. Tendenziell wird die Verantwortung für Maschinen, Finanzen und Mitarbeiter häufig höher bewertet als die Verantwortung für Menschen bei sozialen Tätigkeiten. Hier sind aber vor allem Frauen beschäftigt. 

Von individueller Lohnfindung spricht man, wenn einzelne Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber einen individuellen Arbeitsvertrag aushandeln. Für die Entgeltgleichheit ergeben sich hier zahlreiche Probleme, angefangen bei der unterschiedlichen Verhandlungsposition von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bis hin zu mangelnder Transparenz. Zudem erzielen männliche Arbeitnehmer hier oft bessere finanzielle Ergebnisse, da Frauen in den Verhandlungen häufig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtiger ist als die finanziellen Anreize.