Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften. Vor 15 Jahren, am 18. August 2006, trat das Gesetz in Kraft: ein Grund zum Feiern. Wir haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, und die Mitglieder des Beirates der Antidiskrimierungsstelle des Bundes um einen Geburtstagsgruß gebeten.
Bernhard Franke
Kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Prof. Barbara John
Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Christine Lambrecht
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Romani Rose
Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
Prof. Dr. Beate Rudolf
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Beate von Miquel
Deutscher Frauenrat
Dawid Statnik
Domowina - Bund Lausitzer Sorben
Eva Andrades
advd - Antidiskriminierungsverband Deutschland
Helmut Metzner
Lesben- und Schwulenverband Deutschland
Ian Marius Ibiß
Bundesverband Trans*
Jens Peter Kruse
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen
Kristin Bergmann
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ottmar Miles-Paul
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL
Prof.in Dr.in Sibylle Raasch
Universität Hamburg
Tina Lachmayr
IQ Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung
Anja Weusthoff
Deutscher Gewerkschaftsbund
Eren Ünsal
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin
Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
„Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wehren sich gegen Benachteiligungen, immer mehr Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten aktiv vor Diskriminierung und auch das gesellschaftliche Bewusstsein für Gleichbehandlung hat seit dem Inkrafttreten des Gesetzes spürbar zugenommen.“
Prof. Barbara John, Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
„Dieses Gesetz und diese Stelle waren, um mal ein Bild zu benutzen, eigentlich ein unerwünschtes Kind. Aber wie das so oft ist, entwickeln sich gerade solche Kinder zu wirklich stabilen und zuverlässigen Institutionen.“
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
„Gleiche Würde und gleiche Freiheit für alle Menschen: Dieses Grundprinzip unseres freiheitlichen Rechtsstaats trägt das AGG schlagkräftig in unsere Gesellschaft.“
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung und hat vielen Menschen zu ihrem Recht verholfen. Auch ist die Forschungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle essentiell für die bundesweite Antidiskriminierungsarbeit von anderen Einrichtungen.“
Ottmar Miles-Paul, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL:
„Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben wir es geschafft, dass wir uns über die verschiedenen Gruppen hinweg und verbandsübergreifend für Gleichstellung und Antidiskriminierung einsetzen.“
Dr. Beate von Miquel, Deutscher Frauenrat:
„Der Deutsche Frauenrat sieht einen Schlüssel darin, die Antidiskriminierungsstelle mit einem Verbandsklagerecht auszustatten. Durch das Verbandsklagerecht müssten Betroffene von Diskriminierung nicht mehr alleine vor Gericht ziehen.“
Eva Andrades- advd - Antidiskriminierungsverband Deutschland:
„Es braucht eine Reform des AGG und die muss Hand in Hand gehen mit dem Aufbau von Beratungsstellen, wo Menschen zu dem Gesetz informiert werden und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden.“
Prof.in Dr.in Sibylle Raasch - Universität Hamburg
„Viel Kompetenz, wenig Kompetenzen. So hat die Antidiskriminierungsstelle 15 Jahre lang erfolgreich gegen Diskriminierung gekämpft.“
Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit einem dieser sechs Merkmale. Das AGG bietet in zwei Lebensbereichen Schutz vor Diskriminierung: dem Arbeitsleben (also beispielsweise bei Bewerbungsgesprächen, bei der Bezahlung oder bei der Kündigung) und bei sogenannten Alltagsgeschäften ( z.B. beim Anmieten einer Wohnung, dem Besuch einer Diskothek oder bei einer Hotelbuchung).
Weitere Informationen finden Sie unter www.agg-schuetzt.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Sie: Unser Beratungsteam mit Jurist*innen bietet eine Erstberatung an und kann Sie über Ihre Rechte in einem Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung informieren, Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, eine gütliche Konfliktbeilegung anstreben und versuchen, Ihnen wohnortnahe Expert*innen zu nennen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de
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