Navigation und Service

Was ist SQAT und wie funktioniert dieser Service?

Hier können Sie Ihre Anfrage aufzeichnen:

Anfrage in Gebärdensprache: externer Link (wird in einem Pop-up-Fenster geöffnet)

Wie funktioniert dieser Service?

Sie haben eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet? Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Ihre Anfrage in Gebärdensprache wird an den SQAT-Service weitergeleitet. Dort wird sie in Schriftsprache übersetzt und an unser Beratungsteam geschickt. Die Antwort der ADS wird wiederum in Gebärdensprache übersetzt und Ihnen zugeschickt.

Bitte beachten Sie: Sie haben für Ihre Anfrage in Gebärdensprache zwei Minuten Zeit. Aus technischen Gründen ist die Antwort, die die ADS an den SQAT-Service zum Übersetzen in die Gebärdensprache schicken kann, auf 1.200 Zeichen begrenzt. Gern können Sie eine weitere Anfrage über SQAT starten, sollten Sie weitere Informationen vom ADS-Beratungsteam benötigen.

Auf folgende Aspekte bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage möchten wir Sie hinweisen:

  1. Datenschutz: Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Zusammenhang mit Ihrer Beratungsanfrage ist uns ein wichtiges Anliegen. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, werden diese zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bei uns gespeichert. Der Zugriff auf Ihre Daten ist geschützt. Sie werden in Schriftform verschlüsselt an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weitergegeben. Sämtliche Videodaten, die bei Anfragen über SQAT entstehen, werden nicht weitergeleitet. Sie werden spätestens nach sechs Monaten gelöscht.
  2. Bearbeitungsnummer: Bitte beachten Sie die Bearbeitungsnummer, die Sie bei einer Anfrage mit unserer Antwort erhalten. Nennen Sie diese immer, wenn Sie bei einer weiteren Anfrage auf die vorherige Antwort Bezug nehmen. Sie helfen uns damit bei der Zuordnung Ihrer Anfrage.
  3. Anonymität: Die Angabe Ihres Namens ist nicht erforderlich, es sind auch anonyme Anfragen möglich. Wichtig und obligatorisch ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse, damit wir Sie über die Beantwortung Ihrer Anfrage benachrichtigen können.
  4. Bearbeitungsdauer: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage aufgrund der großen Zahl an Anfragen manchmal etwas länger dauern kann. Wir bitte hier um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Vielen Dank.

SQAT – Kommunikation auf Augenhöhe

Mit SQAT (Signing Question and Answer Tool) haben Sie als gehörlose Nutzerinnen und Nutzer dieser Webseite die Möglichkeit, mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ohne Barrieren zu kommunizieren – in Ihrer eigenen Sprache, der Deutschen Gebärdensprache (DGS). Sie zeichnen dafür einfach per Webcam eine Anfrage/Nachricht in DGS als Video auf und schicken dieses mit wenigen Klicks ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS. Um den SQAT nutzen zu können, benötigen Sie lediglich eine Webcam und einen Breitband-Internetzugang. Mehr nicht. Der SQAT-Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Fünf einfache Schritte zu Ihrer Antwort in DGS

In fünf einfachen Schritten gelingt die Kommunikation zwischen Ihnen und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes über SQAT – ohne Hindernisse:

  1. Sie zeichnen Ihre Anfrage/Nachricht per Webcam in DGS auf und versenden das Video ganz unkompliziert. Es wird automatisch an die SQAT-Servicestelle weitergeleitet. Für die Aufnahme einer Anfrage einfach auf das SQAT-Logo klicken, und das Aufnahmefenster öffnet sich. Für Ihre Nachricht haben Sie bis zu zwei Minuten Zeit. Nach der Aufnahme haben Sie die Möglichkeit, sich Ihr Video noch einmal anzusehen und es ggf. zu wiederholen. Vor dem Versenden noch Name und E-Mail-Adresse eingeben, fertig.
  2. Ihre Nachricht wird von der SQAT-Servicestelle in die deutsche Schriftsprache übersetzt. Ihr Film und die Übersetzung werden an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Beantwortung weitergeleitet.
  3. Die ADS beantwortet die Anfrage ebenfalls schriftlich. Aus technischen Gründen ist die Antwort auf 1.200 Zeichen begrenzt.
  4. Die SQAT-Servicestelle übersetzt diese Antwort wiederum in DGS und zeichnet sie als Video auf. Ihnen als gehörloser Nutzerin bzw. gehörlosem Nutzer des Services wird anschließend per E-Mail ein Link zugesandt.
  5. Sie öffnen diesen Link und erhalten so Ihre Antwort in Form eines Videos in DGS. Der Link führt zu einer persönlichen und nur Ihnen zugänglichen Webseite (Dokumentation), auf der der gesamte Kommunikationsvorgang nachzuverfolgen ist: Ihre Anfrage in DGS, die Übersetzung in Schriftsprache, die Antwort in Schriftsprache sowie die Übersetzung dieser Antwort in DGS. Beide Seiten – also sowohl Sie als Nutzer oder Nutzerin des Services als auch die ADS – können auf diese Weise barrierefrei miteinander kommunizieren.
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Quelle:yomma GmbH

Sonstige Hinweise und Datenschutz

Für eine verwertbare Aufnahmequalität ist nicht die Downloadrate, sondern die Uploadrate entscheidend. Es wird eine Uploadrate von mindestens 500 Kbit/s benötigt.
Bitte beachten Sie, dass per SQAT – wie auch bei telefonischen Anfragen üblich – ausschließlich Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestellt werden können. Anfragen zu persönlichen Daten, laufenden Vorgängen u.ä. können über SQAT nicht bearbeitet werden. Auch technische Fragen z.B. zu Problemen mit der Webcam etc. können nicht gestellt werden.
Selbstverständlich ist die Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben jederzeit gewährleistet, da der komplette Kommunikationsweg innerhalb eines geschlossenen Systems stattfindet.
Die Dokumentation mit der Anfrage eines Nutzers oder einer Nutzerin in DGS, der schriftsprachlichen Übersetzung, der Antwort in Schriftsprache und der Übersetzung in DGS steht dem Nutzer oder der Nutzerin nach dem Erhalt der Antwort drei Monate lang zur Verfügung. Danach wird die Dokumentation aus datenschutzrechtlichen Gründen unwiderruflich gelöscht.

Haben Sie eine Anfrage? Dann können Sie diese durch Anklicken des folgenden Links starten.
Anfrage in Gebärdensprache: externer Link (wird in einem Pop-up-Fenster geöffnet)

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