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Das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz

Dieser Artikel steht in alternativen Fassungen zur Verfügung:

Die Abkürzung für das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz ist AGG.

Seit August 2006 gelten in Deutschland die Regeln vom Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.

Ziele vom Allgemeinen Gleich·behandlungs·gesetz sind zum Beispiel:

  • Benachteiligung bei der Arbeit und im Alltag stoppen,
  • Benachteiligung bei der Arbeit und im Alltag abschaffen.
  • Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz gilt für das Arbeits⸱recht und das Zivil⸱recht.

Zivil⸱recht heißt, dass ein Mensch von einem anderen Menschen etwas verlangen kann. Menschen können auch andere Menschen bei Gericht verklagen.
Verklagen heißt, Rechte durchsetzen.

Arbeits⸱recht

Arbeit⸱geber müssen die Regeln aus dem Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz beachten.
Arbeit⸱geber dürfen keine Bewerberin und keinen Bewerber be-nachteiligen.

Weil sie

  • aus einem anderen Land kommen,
  • einen anderen Glauben haben,
  • eine andere Haut·farbe haben,
  • eine Behinderung haben,
  • zu alt oder zu jung sind,
  • eine Frau oder ein Mann sind,
  • als Frau eine Frau lieben oder als Mann einen Mann lieben.

Schutz für Arbeit⸱nehmer

Arbeit⸱nehmer werden vom Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz auch geschützt.
Arbeit⸱nehmer können bei Benachteiligung

zum Beispiel

  • eine Beschwerde einreichen,
  • Schaden-Ersatz oder Entschädigung fordern.

Schaden⸱ersatz und Entschädigung ist Geld.
Jeder Betrieb muss eine Beschwerde⸱stelle für Benachteiligung haben.
Alle Arbeit⸱nehmer müssen die Beschwerde⸱stelle kennen.

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