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Stellen⸱anzeigen

Stellen⸱anzeigen gibt es in Zeitungen.
Oder im Internet.
Mit Stellen⸱anzeigen suchen Firmen
neue Mit⸱arbeiter und Mit⸱arbeiterinnen.

Das AGG sagt:

In Stellen⸱anzeigen darf man niemanden
diskriminieren.
Man darf zum Beispiel nicht schreiben:

  • Keine Aus⸱länder
  • Nur deutsche Bewerber
  • Nur Bewerber bis 55 Jahre 

Aber man darf zum Beispiel schreiben:

  • Wir freuen uns, wenn sich
    Menschen mit Behinderung bewerben.
  • Die Person muss fit und gesund sein
    für die Arbeit bei der Feuer·wehr.
  • Wir suchen eine Lehrerin
    für ein Internat für Mädchen.
  • Die Person muss sehr gut Deutsch können.

Vorstellungs·gespräch

Sie bewerben sich bei einem Arbeit⸱geber.
Ein Arbeit⸱geber ist zum Beispiel
der Chef einer Firma.
Der Arbeit⸱geber lädt Sie ein zum
Vorstellungs⸱gespräch.

 Vorstellungs⸱gespräch bedeutet:
Sie dürfen sich
bei diesem Arbeit⸱geber vorstellen.
Und der Arbeit⸱geber stellt sich Ihnen vor.

Das AGG sagt:

Im Vorstellungs⸱gespräch
darf man niemanden diskriminieren.
Man darf zum Beispiel nicht fragen:

  • Sind Sie in Deutschland geboren?
  • Welche Religion haben Sie?
  • Sind Sie schwanger?
  • Sind Sie verheiratet?
  • Haben Sie eine chronische Krankheit?

Aber man darf zum Beispiel fragen:

  • Wie gut ist Ihr Englisch?
  • Sind Sie bereit, beruflich zu reisen?
  • Welche beruflichen Erfahrungen haben Sie?

Das ist ein sehr langer Text. Es gibt 4 weitere Texte.

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