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Gerechtigkeit bei der Job⸱Suche

Dieser Artikel steht in alternativen Fassungen zur Verfügung:

Kennen Sie das?

Vielleicht kennen Sie diese Situation:
Sie bewerben sich um einen Arbeits⸱platz.
Aber Sie bekommen den Arbeits⸱platz nicht.

Sie haben das Gefühl:
Der Arbeit⸱geber hat Vor⸱urteile gegen mich.

Vielleicht kennen Sie diese Situation:
Sie dürfen sich
bei einem Arbeit⸱geber vor·stellen.

Aber der Arbeit⸱geber fragt Sie:
Sind Sie schwanger?

Oder der Arbeit⸱geber macht sich
über Ihren Namen lustig.
Oder der Arbeit⸱geber möchte nur
Menschen ohne Behinderung ein·stellen.
Oder der Arbeit⸱geber möchte nur
junge Menschen ein⸱stellen.

Diskriminierung ist verboten!

Diskriminierung bedeutet:
Jemand wird benachteiligt.
Oder:
Jemand wird ausgegrenzt.

Zum Beispiel:
Eine Person bekommt den Arbeits⸱platz nicht,
nur weil sie im Roll⸱stuhl sitzt.
Oder weil diese Person zu alt ist.
Oder weil diese Person eine Frau ist.

Was Arbeit⸱geber nicht fragen dürfen:

Ein Arbeit⸱geber darf Sie nicht fragen:
Sind Sie schwanger?
Sie müssen diese Frage nicht beantworten.
Sie dürfen in diesem Fall sogar lügen.

Ein Arbeit⸱geber darf nicht sagen:
Ich stelle keine Personen mit dunkler Haut ein.

Ein Arbeit⸱geber darf nicht sagen:
Ich stelle für eine Arbeit im Büro
nur Menschen ohne Behinderung ein.

Ein Arbeit⸱geber darf nicht sagen:
Ich stelle nur junge Menschen ein.

So steht es im Gesetz:

Diskriminierung ist verboten.
Das steht sogar in einem Gesetz.
Dieses Gesetz heißt:
Allgemeines Gleich⸱behandlungs⸱gesetz
Die Abkürzung heißt: AGG.

Im AGG steht:
Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.

Das AGG schützt Menschen vor
Diskriminierung im Arbeits·leben.

Arbeits⸱leben bedeutet:

  • beim Bewerben um einen Arbeits⸱platz
  • am Arbeits⸱platz

Beim Bewerben und am Arbeits⸱platz
muss gelten:

Es ist wichtig, was Sie können.
Es ist wichtig,
dass Sie die Arbeit gut machen können.

Es darf nicht gelten, wie Sie aussehen.
Oder wie alt Sie sind.
Oder ob Sie eine Behinderung haben.

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