Was können Sie bei sexueller Belästigung am Arbeits·platz tun?
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung sind zum Beispiel diese Dinge:
- Jemand guckt Ihnen die ganze Zeit in den Ausschnitt.
Aber Sie wollen das nicht. - Jemand fasst Sie an der Brust oder am Po an.
Aber Sie wollen das nicht. - Jemand spricht die ganze Zeit über sexuelle Dinge.
Aber Sie wollen das nicht hören. - Jemand schickt Ihnen E-Mails mit
porno·grafischem Inhalt.
Porno·grafischer Inhalt sind zum Beispiel Nackt·fotos.
Aber Sie wollen das nicht sehen.
Viele Menschen sind sich danach nicht sicher:
War das eine sexuelle Belästigung?
Oder war das nur ein Scherz?
Oder bin ich zu empfindlich?
Es gibt verschiedene Untersuchungen zu dem Thema.
Die Untersuchungen zeigen:
Sexuelle Belästigung am Arbeits·platz passiert sehr oft.
Ein Drittel der Frauen in Deutschland werden in ihrem
Leben einmal oder öfter sexuell belästigt.
Queere Menschen werden auch oft sexuell belästigt.
Queere Menschen sind zum Beispiel schwule Menschen
und lesbische Menschen.
Schwul bedeutet:
Männer lieben Männer.
Lesbisch bedeutet:
Frauen lieben Frauen.
Männer werden auch manchmal sexuell belästigt.
Aber das passiert seltener als bei Frauen und queeren
Menschen.
Dann wissen Sie zum Beispiel:
- Was kann ich gegen sexuelle Belästigung tun?
- Wo bekomme ich Hilfe?
Was steht im Gesetz?
Es gibt ein wichtiges Gesetz.
Dieses Gesetz heißt:
Allgemeines Gleich·behandlungs·gesetz.
Die kurze Form ist:
AGG.
Im AGG steht:
Niemand darf am Arbeits·platz sexuell belästigt
werden.
Das AGG beschreibt sexuelle Belästigung so:
- Sexuelle Belästigung ist ein bestimmtes Verhalten
von einer Person.
Dieses Verhalten ist vor allem sexuell. - Und dieses Verhalten verletzt Ihre Würde.
Sie fühlen sich dann weniger wert als andere
Menschen. - Und Sie wollen das Verhalten nicht.
Dabei ist egal:
Wieso hat sich die Person so verhalten?
Wichtig ist nur:
Was fühlen Sie?
Diese Dinge sind zum Beispiel verboten:
- sexuelle Handlungen, die Sie nicht möchten
Zum Beispiel:
Ein Kollege kommt Ihnen körperlich zu nahe. - die Aufforderung zu sexuellem Verhalten,
das Sie nicht möchten
Zum Beispiel:
Ein Kollege sagt zu Ihnen:
Setz dich auf meinen Schoß.
- körperliche Berührungen, die Sie nicht möchten
Zum Beispiel:
Ein Kollege berührt Sie an der Brust oder am Po.
Der Kollege sagt:
Das war nur Zufall.
Oder der Kollege massiert Ihren Nacken.
Aber Sie möchten das nicht.
- sexuelle Dinge sagen
Zum Beispiel:
Ein Kollege erzählt von dem Sex, den er hat. - sexuelle Inhalte zeigen
Zum Beispiel:
Ein Kollege hat Zeitschriften über Sex
auf seinem Schreib·tisch liegen.
Oder der Kollege schickt Ihnen E-Mails
mit Nackt·fotos.
Ihnen passiert so etwas?
Dann werden Sie sexuell belästigt.
Sie dürfen sich dagegen wehren!
Sie sind nicht schuld!
Viele Menschen denken bei einer sexuellen Belästigung:
Vielleicht war das meine eigene Schuld.
Vielleicht war der Ausschnitt von meinem Kleid zu tief.
Oder mein Rock war zu kurz.
Aber das stimmt nicht.
Sie sind nicht schuld!
Niemand darf Sie sexuell belästigen.
Dabei ist egal:
Welche Kleidung Sie anhaben.
Sie fühlen sich nicht wohl.
Vielleicht denken Sie:
Mein Chef oder mein Kollege hat mich sexuell belästigt.
Dann hören Sie auf Ihr Gefühl.
Sie dürfen sich wehren!
Was können Sie tun?
Tun Sie etwas gegen die sexuelle Belästigung.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
- Sagen Sie der Person:
Ich fühle mich sexuell belästigt.
Ich möchte das nicht. - Die Person ändert ihr Verhalten nicht?
Dann können Sie sagen:
Ich werde mich bei jemandem beschweren. - Schreiben Sie sich genau auf:
Was ist passiert?
Wie hat mich die Person belästigt?
Wann hat mich die Person belästigt?
- Sagen Sie Ihrem Arbeit·geber Bescheid.
Ihr Arbeit·geber muss Sie nämlich
vor einer sexuellen Belästigung schützen. - Ihr Arbeit·geber hilft Ihnen nicht?
Oder Ihr Arbeit·geber hat Sie sexuell belästigt?
Dann können Sie sich woanders Hilfe suchen.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Sie können sich immer Hilfe suchen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Am Arbeits·platz
Bei der Arbeit bekommen Sie hier Hilfe:
- betriebliche Beschwerde·stelle
Hier können Sie sich bei der Arbeit beschweren. - Gleich·stellungs·beauftragte
Die Aufgabe von der Gleich·stellungs·beauftragten ist:
Frauen und Männer sollen gleich·behandelt werden.
Niemand soll benachteiligt werden.
- Betriebs·rat oder Personal·rat
Es gibt Probleme bei der Arbeit?
Dann helfen die Menschen im Betriebs·rat und
im Personal·rat den Mitarbeitern.
Bei der Anti·diskriminierungs·stelle des Bundes
Manchmal möchten Sie sich vielleicht nicht bei Ihrer
Arbeit Hilfe suchen.
Dann können Sie sich gern bei uns melden.
Wir sind die Anti·diskriminierungs·stelle des Bundes.
Wir unterstützen Menschen bei Benachteiligungen.
Menschen werden zum Beispiel aus diesen
Gründen benachteiligt:
- weil die Menschen aus einem anderen Land kommen
- weil die Menschen eine andere Religion haben
- weil die Menschen eine andere Haut·farbe haben
- weil die Menschen eine Behinderung haben
- weil die Menschen alt sind oder jung sind
- weil die Menschen eine Frau oder ein Mann sind
- weil die Menschen als Mann einen Mann lieben
oder als Frau eine Frau lieben
Wir helfen Ihnen gern!
Unsere Beratung ist kostenlos.
Unsere Telefon·nummer ist:
08 00 546 546 5
Sie können uns in dieser Zeit anrufen:
Montag bis Donnerstag
von 9 Uhr bis 15 Uhr.
Sie können uns auch eine E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
beratung@ads.bund.de
Weitere Hilfs·angebote
- Außerdem bekommen Sie hier Hilfe:
Hilfe·telefon Gewalt gegen Frauen
Hier bekommen Frauen Hilfe.
Die Telefon·nummer ist:
116 016
- Sie können immer anrufen.
Das ist kostenlos.
- Hilfe·telefon Gewalt an Männern
Hier bekommen Männer Hilfe.
Die Telefon·nummer ist:
08 00 12 39 90 0
Sie können Montag bis Donnerstag
von 8 Uhr bis 20 Uhr anrufen.
Und Sie können am Freitag von
8 Uhr bis 15 Uhr anrufen.
- Deutsche Gesellschaft für Trans*- und
Inter*geschlechtlichkeit
Trans*geschlechtlich bedeutet:
Eine Person fühlt sich nicht wie ihr Geschlecht.
Zum Beispiel:
Eine Person wurde als Junge geboren.
Aber die Person fühlt sich nicht als Junge.
Die Person fühlt sich als Mädchen.
- Inter*geschlechtlich bedeutet:
Der Körper von einer Person
ist nicht eindeutig männlich
und nicht eindeutig weiblich.
Auf dieser Internet·seite finden Sie Beratungs·stellen
in Ihrer Nähe:
www.dgti.org/peerberatung-fuer-trans-und-inter/
Anti·diskriminierungs·verband Deutschland
Auf dieser Internet·seite finden Sie Beratungs·stellen
in ganz Deutschland:
www.fachstelle.antidiskriminierung.org/









