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Tipps für Arbeit⸱geber

Dieser Artikel steht in alternativen Fassungen zur Verfügung:

Mit vielen verschiedenen Menschen kann ein Betrieb gute Arbeit machen.
In vielen Betrieben arbeiten sehr verschiedene Menschen.

Zum Beispiel:

  • Männer und Frauen
  • junge und alte Menschen
  • Menschen aus Deutschland und aus anderen Ländern
  • behinderte und nicht behinderte Menschen

Verschiedene Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten

Verschiedene Menschen haben verschiedene Fähigkeiten.
Das ist gut für die Zusammen⸱arbeit.
Darum machen Betriebe mit Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten gute Arbeit.

Menschen haben Nachteile

Oft bekommen Menschen den Arbeits·platz nicht,
um den sie sich bewerben.

Zum Beispiel:

Weil sie zu alt oder zu jung sind,

  • weil sie Frauen sind,
  • weil sie eine Behinderung haben,
  • oder weil sie aus einem anderen Land kommen.

Diese Menschen haben Nachteile. Bei der Suche nach einem Arbeits·platz.
Sie werden benachteiligt.

Das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz

Menschen dürfen nicht benachteiligt werden.
Darum gibt es ein Gesetz.
Das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.
Die Abkürzung ist AGG.

In dem Gesetz steht:

Alle Menschen müssen bei der Suche nach einem Arbeits⸱platz gleich behandelt werden.
Niemand darf Nachteile haben.

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle des Bundes gibt Tipps

Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle unterstützt Betriebe, damit das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz beachtet wird.

Das macht die Antidiskriminierungsstelle zum Beispiel:

  • Die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle gibt Arbeit⸱geberinnen und Arbeit⸱gebern Infos über das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.
  • Und Arbeit⸱geberinnen und Arbeit⸱geber bekommen Tipps, wie sie das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz gut beachten können.

Bei Fragen die Anti⸱diskriminierungs⸱stelle des Bundes anrufen

Manchmal haben Arbeit⸱geberinnen und Arbeit⸱geber auch Fragen zum Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.
Bei der Anti⸱diskriminierungs⸱stelle bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Zum Beispiel:
Im Betrieb soll es eine Beschwerde⸱stelle für benachteiligte Beschäftigte geben.
Das steht im Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.
Arbeit⸱geberinnen und Arbeit⸱geber fragen: Wie kann man eine Beschwerde⸱stelle aufbauen?

Darf eine Arbeit⸱geberin oder ein Arbeit⸱geber schreiben:
In unserem Betrieb ist ein Arbeits⸱platz frei.
Für den Arbeits⸱platz suchen wir eine Frau.

Das bedeutet:
Männer brauchen sich auf den Arbeits⸱platz nicht zu bewerben.
Der Arbeits⸱platz ist für eine Frau.

Leit⸱faden für Arbeit⸱geberinnen und Arbeit⸱geber

Es gibt einen Leit⸱faden für Arbeit⸱geberinnen und Arbeit⸱geber.
Ein Leit⸱faden ist ein Info⸱heft. In dem Info⸱heft stehen Tipps und Infos.
Und es gibt Texte von Fach⸱leuten zu den verschiedenen Fragen
zum Allgemeinen Gleich⸱behandlungs⸱gesetz.

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