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Staatliches Handeln

Staatliches Handeln

Rund ein Zehntel der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommen von Personen, die Diskriminierung auf Ämtern und bei Behörden erlebt haben, beispielweise beim Jobcenter, Standesamt oder durch die Justiz.

Betroffene berichten darüber, dass Anträge aufgrund ihrer Geschlechtsidentität verschleppt werden, sie aufgrund ihrer Herkunft einen besonders unfreundlichen Umgang erleben oder mangelnde bauliche oder kommunikative Barrierefreiheit den Zugang zu Ämtern und Behörden bzw. deren Leistungen erschweren.

Darüber hinaus fühlen sich Bürger*innen mitunter auch durch gesetzliche Regelungen und deren Anwendung benachteiligt. Dies betrifft beispielweise Personen mit Behinderungen durch Regelungen bei der Eingliederungshilfe und der gesetzlichen Krankenkassen oder Menschen ausländischer Herkunft bei der Rechtsanwendung durch die Ausländerbehörde.

Zwar ist Diskriminierung nach Art. 3 des Grundgesetzes (GG) auch bei sogenanntem staatlichem Handeln grundsätzlich verboten, der erweiterte Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift in diesen Fällen allerdings nicht. Hier bedarf es einer Ausweitung des Diskriminierungsschutzes des AGG auf den staatlichen Bereich sowie die Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch die Verabschiedung von Antidiskriminierungsgesetzen in den Bundesländern.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet zu dieser Thematik eine Reihe von Studien und Rechtseinschätzungen.

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