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Schlichtungsstellen in Deutschland



Möchten Betroffene in einem Fall von Benachteiligung eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, so gibt es neben dem Versuch einer gütlichen Einigung über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterhin die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle anzurufen. Unter freiwilliger Teilnahme beider Streitparteien kann so eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Üblicherweise endet das Schlichtungsverfahren mit einer Empfehlung des Schlichters, die die Parteien annehmen oder ablehnen können. Bei einigen Stellen ergeht auch ein Schlichtungsspruch, dem das teilnehmende Unternehmen folgen muss, den der Verbraucher hingegen ablehnen kann.

Bundesweit gibt es eine Reihe von Schlichtungsstellen in verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens.