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Beschlüsse des Beirats

Appell an das Bundesministerium der Justiz zur AGG-Reform

Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27. März 2023 hat der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschlossen, den folgenden Appell zur ausstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an das Bundesministerium der Justiz zu richten. Wörtlich lautet der Beschluss wie folgt:

„Der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes appelliert an das Bundesministerium der Justiz, möglichst schnell Eckpunkte und anschließend einen Gesetzentwurf für eine moderne Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen und eine gute Partizipation im Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen. Dies entspricht dem Koalitionsvertrag, in dem die Schließung von Schutzlücken, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Ausweitung des Anwendungsbereichs angekündigt wurden.“

Der Beschluss wurde auf Grundlage der Befassung durch die Mehrheit der Stimmen von 12 Beiratsmitgliedern angenommen und verabschiedet. Es gab zwei Enthaltungen und eine Gegenstimme (von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände - BDA).

Die Vorsitzende des Beirats, Henny Engels, hat den Beschluss mit Schreiben vom 20. April 2023 an den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übermittelt.

Darauf hat das Bundesministerium der Justiz am 25. Juli 2023 geantwortet. In dem Antwortschreiben wird darauf hingewiesen, dass in der zuständigen Abteilung des Ministeriums bereits intensiv an der Formulierung von Grundzügen einer Reform für einen verbesserten Diskriminierungsschutz gearbeitet werde. Demnach sei geplant, die konzeptionellen Vorstellungen des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des AGG im Laufe dieses Jahres zunächst in den Ressortkreis einzubringen. Weiter wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass im Anschluss daran ausreichend Zeit für eine intensive Diskussion der Vorschläge verbleibe.

Der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich auf seiner zweiten Sitzung am 4. Dezember 2023 erneut mit dem Thema befasst. Da bisher weder Eckpunkte noch ein Gesetzentwurf zur Reform des AGG vorgelegt wurden, hat der Beirat beschlossen, sich diesbezüglich mit einem weiteren Schreiben an das Bundesministerium der Justiz zu wenden. In dem Schreiben wird auf die Notwendigkeit einer Verbesserung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes hingewiesen und dringend darum gebeten, zügig einen Gesetzentwurf für eine Reform des AGG vorzulegen. Dabei solle das Grundlagenpapier zur Reform des AGG, das die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung im Juli 2023 vorgelegt hat, angemessen berücksichtigt werden.

Der Beschluss zum Versand des Schreibens wurde durch die Mehrheit der Stimmen von 12 Beiratsmitgliedern in schriftlicher Abstimmung angenommen. Zudem gab es eine Gegenstimme mit der Bitte um Kenntlichmachung von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das Schreiben wurde daraufhin am 1. Februar 2024 an den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übermittelt.

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