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Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird von der
Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet.

Ferda Ataman ist seit Juli 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Porträtaufnahme von Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Sie hat dunkles, halblanges, gewelltes Haar, braune Augen und trägt große silberne Ohrringe

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Quelle:Steffen Kugler / Bundespresseamt

Die studierte Politologin war mehrere Jahre im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen und als Referatsleiterin in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes tätig. Darüber hinaus arbeitete sie als Buchautorin, Journalistin und Kolumnistin, unter anderem für den Spiegel, den Tagesspiegel und den Rundfunk Berlin-Brandenburg und baute den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Informationsplattform für Journalist*innen. Zuletzt gründete sie ein Beratungsunternehmen für Diversität. Parallel engagierte sich Ataman ehrenamtlich in Vereinen für mehr Vielfalt in Medien und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und war Mitglied im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 

Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

Die Unabhängige Bundesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bunderegierung vom Deutschen Bundestag für fünf Jahre gewählt. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ist bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, zu beteiligen. Sie kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten. In den Fällen, in denen sich eine Person wegen einer Benachteiligung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt hat und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstrebt, kann die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Beteiligte um Stellungnahmen ersuchen, soweit die Person, die sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt hat, hierzu ihr Einverständnis erklärt.

Alle Bundesministerien, sonstigen Bundesbehörden und öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.