Förderprojekte: Maßnahmen gegen Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
Öffentliche Verkehrsmittel, der Wohnungsmarkt, der Zugang zum Fitnessstudio - in verschiedensten Bereichen rund um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen kommt es zu Diskriminierungen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen beim Zugang zu und der Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen. Mehr als ein Viertel der bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingehenden Beratungsersuchen beziehen sich auf solche Diskriminierungen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert im Zeitraum 2021-2022 konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Benachteiligungen in diesem Bereich sowie Projekte, die zu Diskriminierungsrisiken informieren, sensibilisieren, beraten und innovative Lösungsansätze testen. Das Gesamtbudget für die Projekte beträgt 372.000 Euro.