Zuwendungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
zur Durchsetzung und Stärkung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland
Informationen zur Förderrichtlinie der ADS
Dieser Beitrag wird auch in DGS zur Verfügung gestellt
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum 15.12.2022 eine Förderrichtlinie erlassen, die bis zum 31.12.2027 gültig ist. Zu dieser Richtlinie erfolgen einzelne Förderaufrufe, die hier veröffentlicht werden.
Förderaufruf 2026
In Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages nach § 27 Absatz 3 Satz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergreift die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht zu Förderungen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 folgende drei Förderbereiche vor:
- Sichtbarmachung von Sexismus im Kontext aktueller gesellschaftlichen Debatten
- Modellprojekte der Antidiskriminierungsberatung
- Bundeszentrale Infrastruktur der Antidiskriminierungsberatung
1. Sichtbarmachung von Sexismus im Kontext aktueller gesellschaftlichen Debatten
Förderfähig sind Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen bundesweit tätiger Träger bzw. Selbstorganisationen aus dem Handlungsfeld der Gleichbehandlung der Geschlechter, die den Dialog sowie die Vernetzung relevanter Akteur*innen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Erfassung von aktuellen Formen und Erscheinungsweisen von Sexismus zum Inhalt haben.
Ziel ist es, im Rahmen der Förderung eines bundesweit wirkenden Ansatzes Träger und Organisationen für Geschlechtergerechtigkeit durch Austausch und Vernetzung zu befähigen, gegen Sexismus vorgehen zu können.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt für die Projektförderung bis zu 75.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2027.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Gesamtfinanzierung ist in geeigneter Weise durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Drittmittel sicherzustellen.
2. Modellprojekte der Antidiskriminierungsberatung
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die zuvor am Bundesprogramm „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ beteiligt waren und im Handlungsfeld Antidiskriminierungsberatung Expertise nachweisen können. Die Modellprojekte sollen allein die Sicherung und Verstetigung der in dem Bundesprogramm erreichten Ergebnisse zum Gegenstand haben.
Dabei soll anhand der Handlungsempfehlungen aus der Zwischenbilanz und laufenden Evaluation des Bundesprogramms „respekt*land“ zur nachhaltigen Sicherung und Verstetigung erprobt werden, welche weiteren Wege zur vollständigen Sicherung der Nachhaltigkeit und Verstetigung einer zivilgesellschaftlich organisierten Antidiskriminierungsberatung zukünftig ohne Bundeszuwendungen gegangen werden können. Voraussetzung dabei ist, dass die zivilgesellschaftlich organisierte Antidiskriminierungsberatung schon jetzt vom jeweiligen Bundesland finanziell mitgetragen wird. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Fällen möglich.
Daneben sind Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von Modellen der Antidiskriminierungsberatung förderfähig, die in der Förderperiode 2023 bis 2025 im Bundesprogramm „respekt*land“ erprobt wurden.
Ziel ist hierbei, dass neben der finanziellen Verstetigung durch die Bundesländer ein stabiler Raum für Vernetzung und Austausch geschaffen wird, der eine bundesweite Weiterentwicklung der zivilgesellschaftlich organisierten Antidiskriminierungsberatung durch bundesweit übertragbare Ergebnisse sicherstellt. Im Bundesinteresse liegt, die in der bisherigen Programmarbeit entstandenen Wirkmechanismen und Erkenntnisse für eine bundesweite Praxis nutzbar zu machen.
Eine flächendeckende, zivilgesellschaftlich getragene Infrastruktur der Beratung für Betroffene von Diskriminierung im Sinne des AGG ist im Kontext von § 29 AGG eine unabdingbare Ergänzung zur Erfüllung des gesetzlichen Beratungsauftrags der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach § 27 Absatz 1 AGG.
Die Förderung erfolgt ausdrücklich vorbehaltlich der Unterstützung durch das jeweilige Bundesland. Förderfähig sind Projekte, in denen das jeweilige Bundesland eine Kofinanzierung von mindestens 20 vom Hundert der in Ansatz gebrachten projektbezogenen Ausgaben bereitstellt bzw. in Aussicht stellt. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Die Gesamtfinanzierung ist in geeigneter Weise durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Drittmittel sicherzustellen.
Für die Projektförderungen in diesem Förderbereich stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes insgesamt bis zu 600.000 Euro pro Haushaltsjahr (insgesamt: 1.200.000 Euro) zur Verfügung. Pro Projekt ist die maximale Förderhöhe auf bis zu 200.000 Euro jährlich begrenzt. Der beabsichtigte Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028. Im Rahmen der finanziellen Handlungsmöglichkeiten beabsichtigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bis zu sieben Modellprojekte zu fördern.
3. Bundeszentrale Infrastruktur der Antidiskriminierungsberatung
Förderfähig sind bundesweit tätige, horizontale (merkmalsübergreifende) Projekte, die die zivilgesellschaftlich organisierte Antidiskriminierungsberatung professionalisieren, qualifizieren und vernetzen.
Ziel dieses Förderbereiches ist die Förderung von bundesweiten Projekten in den spezifischen Handlungsfeldern Schule, Gesundheitswesen, zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung und kommunale Antidiskriminierungsarbeit. Ziel ist, dass bundeszentrale Träger
- Aufgaben der bundesweiten Vernetzung, Qualifizierung sowie Qualitätsentwicklung übernehmen;
- für bundesweiten Wissenstransfer sorgen;
- als Schnittstelle zwischen zivilgesellschaftlich organisierter Antidiskriminierungsberatung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie anderer handlungsfeldrelevanter Akteur*innen agieren und
- im Rahmen der Zusammenarbeit nach § 29 AGG Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Gefördert wird je ein Vorhaben, das
a)
- im Handlungsfeld Schule horizontal (merkmalsübergreifend) tätig ist;
- bundesweit einsetzbare Präventions-, Beratungs-, Empowerment- und Informationsangebote zu Antidiskriminierungsarbeit im und für das Handlungsfeld Schule entwickelt;
- Bildungseinrichtungen bzw. -akteur*innen beim Aufbau diskriminierungssensibler Strukturen und Beschwerdewege unterstützt sowie hier tätige Fachkräfte qualifiziert sowie
- fachliches Wissen und gute Praxis bundesweit aufbereitet, vernetzt und transferiert.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert unter Wahrung der Zuständigkeiten der Länder im Handlungsfeld Schule ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028 und stellt hierfür bis zu 200.000 Euro pro Jahr (insgesamt: 400.000 Euro) zur Verfügung.
b)
- im Handlungsfeld Gesundheitswesen horizontal (merkmalsübergreifend) tätig ist;
- bundesweit einsetzbare Präventions-, Beratungs-, Empowerment- und Informationsangebote zu Antidiskriminierungsarbeit im und für das Handlungsfeld Gesundheitswesen entwickelt;
- Institutionen und Akteur*innen aus dem Gesundheitssektor beim Aufbau diskriminierungssensibler Strukturen und Beschwerdewege unterstützt und hier tätige Fachkräfte qualifiziert sowie
- fachliches Wissen und gute Praxis bundesweit aufbereitet, vernetzt und transferiert.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert im Handlungsfeld Gesundheitswesen ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028 und stellt hierfür bis zu 150.000 Euro pro Jahr (insgesamt: 300.000 Euro) zur Verfügung.
c)
- im Handlungsfeld zivilgesellschaftlicher Antidiskriminierungsberatung bundesweit Fachberatung, Steuerung, Dokumentation und Qualitätsentwicklung weiterentwickelt;
- Fachkräfte der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung bundesweit qualifiziert, insbesondere zu Beratungsstandards, Fallbearbeitung und institutioneller Prävention;
- ihre im Projekt erarbeiteten Expertisen, Standards und Materialien systematisch aufbereitet und bundesweit für Fachpraxis, Politik und Verwaltung bereitstellt sowie
- Vernetzung und Austausch zivilgesellschaftlich organisierter Antidiskriminierungsberatung sicherstellt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert in diesem Handlungsfeld ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2027 und stellt hierfür bis zu 600.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung.
d)
- im Handlungsfeld kommunaler Antidiskriminierungsarbeit bundesweite Fachberatung, Vernetzung und Qualitätsentwicklung von kommunalen Antidiskriminierungsstellen leistet;
- Fachkräfte der kommunalen Antidiskriminierungsarbeit bundesweit qualifiziert;
- kommunale Verwaltungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung strategischer Antidiskriminierungsmaßnahmen unterstützt sowie
- die fachliche Weiterentwicklung und bundesweite Verbreitung praxistauglicher Standards und Materialien sicherstellt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert in diesem Handlungsfeld ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028 und stellt hierfür bis zu 70.000 Euro pro Jahr (insgesamt: 140.000 Euro) zur Verfügung.
Für alle Handlungsfelder gilt:
Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Im Einzelfall sind Ausnahmen bis maximal 100 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtfinanzierung ist in geeigneter Weise durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Drittmittel sicherzustellen.
Antragsverfahren gemäß Nr. 8 RL-ADS:
Anträge zur Projektförderung sind formlos bis zum 23. Januar 2026 per E-Mail an poststelle(at)ads.bund.de zu stellen.
Die Projektbeschreibung muss mindestens auf folgende Punkte eingehen:
- Projekttitel
- Antragsteller*in (inkl. ggf. Kooperationspartner bei Verbundprojekten)
- projektverantwortliche Personen
- Zuordnung des Projektes zum jeweiligen Förderbereich
- Ausgangslage und Bedarfe
- Expertise und Vorerfahrung im jeweiligen Handlungsfeld
- Darstellung des Vorhabens inklusive Ziele und geplante Maßnahmen
- Zeitplan
Neben der Projektbeschreibung (maximal zehn Seiten) ist ein Kosten- und Finanzierungsplan (vorzugsweise im Excel-Format) einzureichen, der die Aufstellung aller Personalausgaben, Honorare, Sachausgaben mit jeweils deren Berechnungsgrundlage sowie die Aufstellung der Einnahmen getrennt nach Haushaltsjahren beinhaltet.
Das Formblatt ist ebenfalls ausgefüllt dem Antrag beizufügen.
Rückfragen sind an das folgende Postfach der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stellen: poststelle(at)ads.bund.de
Förderungen 2024
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert im Haushaltsjahr 2024 einzelne Projekte in den folgenden Bereichen:
- Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis
- Bekämpfung von Altersdiskriminierung
- Sichtbarmachung von Antiziganismus und seine Folgen für die Betroffenen
- Antidiskriminierungsarbeit im europäischen Kontext
- Antisemitismus
- Antimuslimischer Rassismus
Darüber hinaus baut die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem 1. Januar 2023 mit dem Förderprogramm „respekt*land. Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ bundesweit das zivilgesellschaftliche Beratungsnetz zu Antidiskriminierung aus. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier Respektland - Startseite.
Förderungen von Forschungsprojekten im Zeitraum 2023/2024
Eine Übersicht über die in 2023/2024 geförderten Projekte finden Sie hier.