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Informationen zur Förderrichtlinie der ADS

Dieser Beitrag wird auch in DGS zur Verfügung gestellt

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum 15.12.2022 eine Förderrichtlinie erlassen, die bis zum 31.12.2027 gültig ist. Zu dieser Richtlinie erfolgen einzelne Förderaufrufe, die hier veröffentlicht werden.

Förderaufruf 2024

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beabsichtigt ab dem 01. Mai 2024 konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in den folgenden Bereichen zu fördern:

  • Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis
  • Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • Sichtbarmachung von Antiziganismus und seine Folgen für die Betroffenen
  • Antidiskriminierung im Sport
  • Antidiskriminierungsarbeit im europäischen Kontext

Die Grundlage der Förderungen ist die Förderrichtlinie der Antidiskriminierungsstelle (RL-ADS).

Anträge auf Projektförderung stellen Sie bitte bis zum 8. April 2024 per E-Mail an poststelle@ads.bund.de.

Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis

Gefördert werden soll ein bundesweit agierender Träger, der eine Bestandsaufnahme zur Bekämpfung von Diskriminierung in Betrieben/Unternehmen durchführt und Empfehlungen zur Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen in der betrieblichen Praxis erarbeitet. Förderfähig sind Werkstattgespräche zu Antidiskriminierungs- und Diversitymaßnahmen im Betrieb. Dabei sollen u.a. Themen wie diskriminierungssensible Rekrutierung, Prävention von und Umgang mit Diskriminierung im Betrieb sowie Umsetzung der Arbeitgeberpflichten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit Vertreter*innen der Wirtschaft aus unterschiedlichen Branchen und mit Unternehmen verschiedener Größe in den Fokus genommen werden. Ziel ist es, Handlungsansätze zu erarbeiten. Diese sollen auch mögliche Potentiale aufzeigen, wie Antidiskriminierungsmaßnahmen mit anderen betrieblichen Maßnahmen wie beispielsweise der Gesundheitsprävention verknüpft werden können.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt für diese Projektförderung bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 01. Mai 2024 bis zum 31. Januar 2025.

Bekämpfung von Altersdiskriminierung

Förderfähig sind überregional und bundeszentral tätige Senioren-Organisationen, die sich den Schutz vor Altersdiskriminierung zum Ziel gesetzt haben. Gefördert werden Maßnahmen, die

  • einen Beitrag für realistische und differenzierte Altersbilder leisten
  • ältere Menschen zur Wahrnehmung von ageistischen Erfahrungen befähigen und sie darin bestärken, sich für ihre Rechte einzusetzen
  • für ageistische Verhaltenstendenzen sensibilisieren und
  • zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung in spezifischen Lebensbereichen wie Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen oder Freizeit beitragen.
  • Darüber hinaus kann Gegenstand der Förderung auch die Mehrfachdiskriminierung sein (z.B. Alter und Geschlecht, Alter und Rassismus usw.). Ziel ist es, im Rahmen der Förderung eines bundesweit wirkenden Ansatzes Träger und Organisationen der Seniorenarbeit und -politik zu befähigen, gegen Altersdiskriminierung vorzugehen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt für die Projektförderung bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Vorhaben mit einer Laufzeit vom 01. Mai 2024 bis zum 31. Januar 2025.

Sichtbarmachung von Antiziganismus und seine Folgen für die Betroffenen

Förderfähig sind bedeutende Veranstaltungen bundesweit tätiger Träger bzw. Selbstorganisationen der Sinti*ze und Rom*nja, die den Dialog sowie die Vernetzung relevanter Akteur*innen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Erfassung und Beratung zu antiziganistischer Diskriminierung zum Inhalt haben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt für die Projektförderung bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 01. Mai 2024 bis zum 31. Januar 2025.

 Antidiskriminierung im Sport

Als Ergänzung zur Dachmarke „respekt*land - Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland" ist eine im Rahmen eines Pilotprojekts modellhaft erstmals eingerichtete bundeszentrale Anlaufstelle bei Diskriminierung im Sport förderfähig. Diese soll Maßnahmen zur Unterstützung von Diskriminierung betroffener Personen während der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft und darüber hinaus im Fußball deutschlandweit etablieren. Ziel ist es, Betroffene in den Amateur- und Profiligen sowie Ratsuchende rund um den Fußball über ihre Rechte zu informieren und aufzuklären. Gefördert werden Maßnahmen, die die Vernetzung und Professionalisierung bereits vorhandener Strukturen bei Sportverbänden auf Bundesebene sowie in den Regional- und Landesverbänden bewirken. Darüber hinaus sollen Diskriminierungsfälle im Fußball durch ein vorbildhaftes Beschwerdemanagement mit Modellcharakter bundesweit dokumentiert werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt für die Projektförderung bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 01. Mai 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Die Fördersumme wird im Verhältnis 50/50 bezogen auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 verteilt.
Informationen zu "respekt*land" finden Sie hier.

Antidiskriminierungsarbeit im europäischen Kontext

Förderfähig sind europaweit tätige Organisationen, die mit ihrer Arbeit Gleichbehandlungsstellen in ihrer Tätigkeit satzungsgemäß unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die sich zum Ziel gesetzt haben, einen europaweit verbesserten Diskriminierungsschutz entsprechend der europarechtlichen Vorgaben zu erwirken.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt für die Projektförderung bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird ein Vorhaben mit einer Laufzeit vom 01. Mai 2024 bis zum 31. Januar 2025.

Projektförderungen 2023/2024

Eine Übersicht über die in 2023/2024 geförderten Projekte finden Sie hier.

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