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Bericht an den Deutschen Bundestag

Im Vier-Jahres-Turnus legt die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß § 27 Abs. 4 AGG dem Deutschen Bundestag einen Bericht über Benachteiligungen vor.

Dabei bezieht sie sich auf die Diskriminierungsgründe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), zu denen ethnische Herkunft/rassistische Diskriminierung, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität gehören. Der Bericht wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages erstellt.

Dazu zählen:

Die Antidiskriminierungsstelle und die Beauftragten verfassen gemeinsam oder eigenständig Berichtsteile und Handlungsempfehlungen, die auf den im Bericht erarbeiteten Erkenntnissen beruhen und sich an Gesetzgeber, Länder und Kommunen, aber auch an sonstige staatliche Institutionen und Antidiskriminierungsberatungsstellen richten. Wesentliche Grundlage für den Berichtsteil und die Empfehlungen sind Forschungsvorhaben, auf deren Grundlage der Bericht von der Antidiskriminierungsstelle geschrieben wird. Bisher haben wir vier Berichte vorgelegt.

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