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Beratung im Dialog

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lädt einmal im Jahr alle Antidiskriminierungsberatungsstellen zu einem Fachaustausch ein.

Mit diesen Arbeitstreffen bieten wir Antidiskriminierungsberater*innen die Gelegenheit zu einem regelmäßigen Austausch über Themen aus der Beratungspraxis mit dem Ziel einer engen Vernetzung. Außerdem werden jeweils zu einem Schwerpunktthema Beteiligte eingeladen, um lösungsorientiert ins Gespräch zu kommen und um Ansprechpartner*innen für die Zukunft zu gewinnen.

Nach einem Jahr pandemiebedingter Pause findet am 14. Oktober die digitale und geschlossene Fachveranstaltung zum Thema "Beratung in der Pandemie" statt. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die behinderungsbedingte Benachteiligung im Zusammenhang mit dem Mund-Nasen-Schutz gelegt.

Im Jahr 2019 stand der Fachaustausch „Beratung im Dialog“ unter dem Motto „Gleich behandelt? Wie beraten bei Benachteiligungen in der Arztpraxis?“ Expert*innen aus der Antidiskriminierungsberatung sowie der Bundeszahnärztekammer, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Deutschen Aidshilfe e.V. tauschten sich über Diskriminierungsrisiken bei der medizinischen Gesundheitsversorgung und der ärztlichen Behandlung aus. Diskutiert wurde insbesondere die Frage, ob das Rechtsverhältnis zwischen Ärzt*innen und Patient*innen vom Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umfasst ist. Arbeitsgruppen tauschten sich über konkrete Fallkonstellationen und Rechtsfragen (z. B. Behandlungsverweigerung wegen HIV, Kopftuch, Sprachbarrieren oder Assistenzhund) aus. Einige Monate später kam es zu einem Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin und im Anschluss daran zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, woraus auf die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den physiotherapeutischen Behandlungsvertrag geschlossen werden kann (KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 12.12.2019–20 U 160/16; BVerfG, 30. Januar 2020, 2 BvR 1005/18, Beschluss).

Schwerpunktthema des ersten Fachaustauschs, der im Juni 2018 stattfand, war die „Gleichbehandlung im digitalen Raum“. Im ersten Teil der Veranstaltung ging es um den Zugang zu Online-Geschäften am Beispiel des sogenannten PostIdent-Verfahrens und der Frage, inwieweit es hierdurch zu Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft kommt. Die Deutsche Post AG bietet dieses Verfahren nämlich für viele Personen mit nicht-deutschen Ausweispapieren nicht an. Die Deutsche Post AG verbesserte nach dem Treffen ihr Angebot und benannte einen Ansprechpartner für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei Konflikten mit dem PostIdent-Verfahren.

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