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15. Gleiche / gleichwertige Arbeit

Bei gleicher Arbeit geht es um identische oder zumindest nahezu identische Tätigkeiten. Die Aufgaben und Anforderungen sind überwiegend ähnlich. Bei gleichwertiger Arbeit geht es um verschiedenartige Tätigkeiten, die jedoch bezüglich ihrer Anforderungen und Belastungen von gleichem Wert sind.

Ein Verstoß gegen das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ kann zum Beispiel vorliegen, wenn Frauen in einem Bereich korrekt nach Tarif bezahlt werden, Männer im gleichen Bereich jedoch höhergestuft wurden oder anders als die Kolleginnen individuelle Zulagen erhalten.

Wird eine Frau in einem Betrieb bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt als ein männlicher Kollege, werden oft ähnliche Argumente vorgebracht, etwa der Hinweis auf das (jüngere) Alter. Das ist in den meisten Fällen unzulässig.

Bei gleichwertiger Arbeit gestaltet sich die Sache schwieriger: Der Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ wird missachtet, wenn bestimmte Anforderungen bei der Arbeitsbewertung frauendominierter Berufe unter den Tisch fallen, zum Beispiel die physischen Herausforderungen für Pflegekräfte. Siehe dazu auch eg-check.de.