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18. Lohnlücke (bereinigt & unbereinigt)

Beim „Gender Pay Gap“ wird zwischen der sogenannten bereinigten und der unbereinigten Lohnlücke unterschieden.

Die unbereinigte Lohnlücke, bemessen am Bruttostundenlohn aller erwerbstätigen Männer und Frauen, ergab 2020 eine Lohnlücke von circa 20 Prozent in Deutschland.

Zur Berechnung der bereinigten Lohnlücke werden strukturelle Faktoren abgezogen, etwa die Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand und die Tatsache, dass Frauen seltener Führungspositionen innehaben als Männer. Erwerbsunterbrechungen werden bei der bereinigten Lohnlücke jedoch nicht berücksichtigt. Laut Statistischem Bundesamt liegt die bereinigte Lohnlücke aktuell bei sechs Prozent.

Je nach Branche unterscheidet sich der Lohnabstand. Im Bereich der Privatwirtschaft in Deutschland beläuft sich der (unbereinigte) Lohnabstand von Männern und Frauen auf 22 Prozent, im öffentlichen Dienst auf neun Prozent (Stand 2019).