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Antidiskriminierungsstelle für Streichung von „Rasse“ aus dem Grundgesetz 22.06.2021

Bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag hat sich der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, erneut dafür ausgesprochen, den Begriff der „Rasse“ aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu streichen. Ersetzt werden sollte er nach Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle durch ein Verbot von „rassistischer Benachteiligung“.

Franke äußerte sich am Montag als Sachverständiger in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Thema waren zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die beide eine Streichung des „Rasse“-Begriffs vorsehen. Wie Franke sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen in ihren Stellungnahmen grundsätzlich unterstützend aus.

Die Antidiskriminierungsstelle begrüße jedes Vorhaben, das den Begriff der "Rasse" im Grundgesetz ersetzen wolle, so Franke: „Das Adjektiv „rassistisch“ verkörpert bereits für sich einen Unrechtsgehalt und bringt damit die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes historisch gewollte Ablehnung jedweder Rassenideologie zum Ausdruck.“  Gegen die zeitweise von der Bundesregierung vorgeschlagene Formulierung "aus rassistischen Gründen" gebe es jedoch aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht Bedenken. Es müsse vermieden werden, dass eine Neuformulierung unbewusste oder mittelbare Benachteiligungen weniger eindeutig umfasse und damit das Schutzniveau absenke. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes habe deshalb damals für die Formulierung "rassistische Benachteiligung" geworben, also für eben jene Formulierung, die die jetzigen Entwürfe der beiden Fraktionen vorsehen.

Stellungnahme von Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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