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Neues in der Rubrik "Der aktuelle Fall" 11.08.2021

Nach der Geburt ihres zweiten Kindes entscheidet sich Notfallsanitäterin Frau P. aus religiösen Gründen dazu, ein Kopftuch zu tragen. Daraufhin teilt ihr Arbeitgeber ihr mit, dass der Einsatz im Rettungswagen nur ohne Kopftuch möglich sei. Er begründet dies mit internen Regeln, wonach Beschäftigte verpflichtet seien, sich bezüglich ihrer Weltanschauung, Religion oder politischen Einstellung neutral zu verhalten.

Zudem verweist er auf Aspekte der Hygiene und der Sicherheit, da sie beispielsweise an Gegenständen hängenbleiben könnte. Sollte Frau P. dennoch an Ihrem Wunsch festhalten, ein Kopftuch zu tragen, würde man über eine Kündigung nachdenken. In ihrer Ratlosigkeit wendet sich Frau P. an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie die rechtliche Situation in diesem und ähnlichen Fällen aussieht und was die Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in unserer Rubrik "Der aktuelle Fall".

Hier gelangen Sie zum Fall: "Lebensretterin? Nur ohne Kopftuch!"

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