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Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt gesetzlichen Beratungsanspruch 08.09.2021

Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt, dessen Mitglied die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist, empfiehlt in einem gemeinsamen Positionspapier einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf Beratung, Information und Aufklärung zu den Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit sowie für das gesamte Feld der geschlechtlichen Vielfalt.

Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt gesetzlichen Beratungsanspruch

Quelle:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Viele trans*, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen haben sehr spezifische Beratungsanliegen zu Fragen der Gesundheit, des Personenstand, der gesellschaftlichen Akzeptanz und nicht zuletzt auch zu Diskriminierungserfahrungen in der Schule oder am Arbeitsplatz. Bislang sind aber nur wenige psychosoziale Beratungsstellen für das Thema geschlechtliche Vielfalt sensibilisiert oder haben die fachliche Kompetenz, um angemessen darauf einzugehen. Beratungsangebote, die konkret auf das Thema spezialisiert sind, gibt es fast ausschließlich seitens der Community lesbischer, schwuler, bisexueller, transgeschlechtlicher und intergeschlechtlicher Menschen. Gerade im ländlichen Raum gibt es nur wenige Anlaufstellen.

Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt spricht sich deswegen dafür aus, bundesweit eine verlässliche und nach einheitlichen Standards ausgerichtete psychosoziale Beratungslandschaft auf- und auszubauen. Durch einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung, Information und Aufklärung könnten ein einheitlicher Versorgungsstandard für alle Altersgruppen ermöglicht, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewährleistet und die Planungssicherheit im Hinblick auf die nötigen Beratungsangebote gestärkt werden. Ein solcher Anspruch findet seine Grundlage unter anderem im Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie dem SGB I.

Das Dialogforum tagt auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2020 und hat das Ziel, die Beratungs- und Unterstützungslandschaft zu den Themen der geschlechtlichen Vielfalt nachhaltig zu stärken. Weitere Mitglieder sind der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, die Berliner Aidshilfe, der Bundesverband Trans*, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (in fachlich beratender Funktion), die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, das Deutsche Rotes Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, die Diakonie Deutschland, GLADT e. V., Intergeschlechtliche Menschen e. V., der Migrationsrat Berlin, der pro familia Bundesverband e. V. und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Das gemeinsame Positionspapier und weiterführende Informationen finden Sie hier.

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