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Anwendbarkeit des AGG auf Kita-Verträge 15.09.2021

In ihrer zweiten Ausgabe befasst sich die Schriftenreihe „Standpunkte“ mit Diskriminierungen bei der Suche nach einem Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung.

An die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden sich immer wieder Eltern, weil sie und ihr Kind bei der Suche nach einem Kita-Platz abgelehnt wurden oder während der Vertragsdurchführung Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Das aktuelle Standpunktepapier befasst sich mit privatrechtlichen Betreuungsverträgen: Aus Sicht unserer Expert*innen fallen diese Betreuungsverträge in aller Regel unter sogenannte Massengeschäfte (§ 19 Absatz 1 Nr. 1 AGG) und damit in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Somit können, wenn Eltern oder Kinder ungerechtfertigt wegen eines der im AGG genannten Merkmale benachteiligt werden, Ansprüche auf Unterlassen, Beseitigung, Schadensersatz und Entschädigung geltend gemacht werden.

Die Reihe „Standpunkte“ legt in loser Folge die Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Rechtsfragen dar.

Zur aktuellen Ausgabe der Standpunkte hier.

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