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Neues in der Rubrik "Der aktuelle Fall" 28.10.2021

Herr P. kauft in einer großen Kaufhauskette Flipflops. Auf eine Quittung verzichtet er wegen des geringen Kaufbetrags und geht mit den Flipflops in der Hand zum Ausgang. Vor dem Ausgang wird er vom Ladendetektiv aufgehalten, der die Quittung sehen möchte. Nachdem der Kassierer den Kauf bestätigt hat, will der Detektiv noch den Rucksack von Herrn P. kontrollieren.

Der Aktuelle Fall: „Taschenkontrolle! Aber nur bei Ihnen“

Herr P. lässt die Kontrolle über sich ergehen. Obwohl zahlreiche weitere Kund*innen im Geschäft mit Rucksack einkaufen gehen, wird nur Herr P. gefragt, die einzige Schwarze Person im Geschäft. Zahlreiche weitere Personen können das Geschehen beobachten, was von ihm als sehr erniedrigend wahrgenommen wird. Mit Bitte um eine Beratung wendet er sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie die rechtliche Situation in diesem und ähnlichen Fällen aussieht und was die Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in unserer Rubrik "Der aktuelle Fall".

Hier gelangen Sie zum Fall: „Taschenkontrolle! Aber nur bei Ihnen.“

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