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Neues in der Rubrik "Der aktuelle Fall" 22.12.2021

Die 62-jährige Ärztin M. will eine Eigentumswohnung kaufen und dafür einen sogenannten „Volltilgungskredit“ abschließen, den sie nach zehn Jahren vollständig abbezahlt hätte. Die Bank verweigert ihr diesen Kredit.

Zu alt für Ratenzahlung

Begründet wird dies damit, dass Frau M. nur noch wenige Jahre vom Renteneintrittsalter entfernt sei und die Bank nach dem Überschreiten der Rentenaltersgrenze generell davon ausgeht, dass die hohen Raten des Volltilgungskredits nicht mehr bezahlt werden könnten. Daher vergebe sie an Personen, die während der Vertragslaufzeit das Rentenalter erreichen, nie Volltilgungskredite. Diese standardisierte Vorgabe der Geschäftsführung könne der Kreditberater auch nicht individuell ändern. Persönliche Umstände von Frau M. werden daraufhin nicht mehr geprüft und die Aufnahme des Kredits abgelehnt. Mit der Bitte um Beratung wendet sich Frau M. daraufhin an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie die rechtliche Situation in einem solchen Fall aussieht und was die Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in unserer Rubrik "Der aktuelle Fall".

Hier gelangen Sie zum Fall: "Zu alt für Ratenzahlung".

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