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Neues in der Rubrik "Der aktuelle Fall" 03.03.2022

Das lesbische Ehepaar B. und O. wünscht sich ein Kind. In den Formularen der Kinderwunschklinik wird B. als „Patientin“, die Ehepartnerin O. stets als „Patient“ oder „M“ bezeichnet und als "Herr" angeschrieben. Zudem findet sich in den Formularen der Klinik als „Diagnose“ der B. „Homosexualität“.

Lesbisch und Kinderwunsch? – das macht der Computer nicht mit!

B. und O. bitten die Klinik daraufhin, die Anrede von O. zu korrigieren, sowie „Homosexualität“ nicht als Krankheitsbild in den ausgestellten Formularen aufzuführen. Der behandelnde Arzt Z. lehnt dies ab. Seine Begründung: Das Computerprogramm „sei eben so“ und könne nicht einfach geändert werden. Mit Bitte um Beratung wendet sich das Paar nun an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Was die weitere Prüfung des Sachverhalts ergab, wie die rechtliche Situation in einem solchen Fall aussieht und was die Antidiskriminierungsstelle unternommen hat, lesen Sie in unserer Rubrik "Der aktuelle Fall".

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