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Antidiskriminierungsstelle begrüßt Vorschlag zum Demokratiefördergesetz 04.05.2022

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt, dass die Bundesregierung bis 2023 ein Demokratiefördergesetz umsetzen will. Zugleich mahnt sie an, die Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung müsse Gegenstand des Gesetzesvorhabens sein.

Logo Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Besonders positiv bewertet die Antidiskriminierungsstelle, dass im vom Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Diskussionspapier jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit adressiert wird, Prävention einen hohen Stellenwert einnimmt und die Zivilgesellschaft frühzeitig an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt werden soll.

In einer kürzlich versandten Stellungnahme hebt die Stelle unter anderem hervor, dass Antidiskriminierung, Antidiskriminierungsstellen und -beratung explizit als Ziel, Gegenstand der Förderung und Adressatenkreis benannt werden sollten. Antidiskriminierung sei ein wesentlicher Baustein innerhalb der Demokratieförderung, zur Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention.

Entsprechend sollten auch nicht allein Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt, sondern auch Betroffene von Diskriminierung bei der Förderung bundesweiter Unterstützung und Beratung adressiert werden.

Wichtig sei auch, den Förderrahmen nicht wie bisher auf Modellprojekte zu beschränken, sondern eine nachhaltige Absicherung und langfristige Förderung von Maßnahmen auch mit dem Ziel der Unterstützung lokaler und regionaler Initiativen zu ermöglichen.

Das Demokratiefördergesetz hat zum Ziel, eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement in den Bereichen Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltsgestaltung zu schaffen. Das Einbringen eines solchen Gesetzes wurde im Koalitionsvertrag beschlossen. Federführend zuständig sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Zur Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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