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Ataman zum Tag der älteren Menschen: „Altersdiskriminierung verstößt gegen geltendes Recht“ 30.09.2022

Die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat ein entschiedeneres Eintreten gegen Altersdiskriminierung in Deutschland angemahnt.

Tag der älteren Menschen

Diese Form von Diskriminierung wird noch immer unterschätzt, weil Vorbehalte tief sitzen und diskriminierendes Verhalten oft als normal gesehen wird, sagte Ataman. Anlässlich des „Tags der älteren Menschen“ am 1. Oktober wies sie darauf hin, dass Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten sind.

Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO ist jede*r zweite Erwachsene voreingenommen gegenüber älteren Menschen. Wie verbreitet Altersdiskriminierung sei, zeigen auch Zahlen der SOEP-Innovationsstichprobe: 16 Prozent der Menschen in Deutschland haben demnach in den letzten fünf Jahren Diskriminierungserfahrungen gemacht, mehr als ein Fünftel (23,2 Prozent) davon aufgrund des Lebensalters: „Das sind Millionen Menschen“, erklärte Ataman. Ausgeschlossen und benachteiligt zu werden, hat Folgen: Für das Wohlbefinden und die Gesundheit Älterer und für den Zusammenhalt in der gesamten Gesellschaft. Wenn wir gut zusammenleben wollen, müssen wir Altersdiskriminierung angehen.“ Wer Menschen pauschal als zu alt abwerte, um in einem Unternehmen zu arbeiten, schade außerdem der Wirtschaft und ignoriere die Produktivität, die in vielfältigen Teams entstehe: „In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es besonders absurd, auf erfahrene Kräfte zu verzichten.“

Ausgeschlossen und benachteiligt zu werden, hat Folgen: Für das Wohlbefinden und die Gesundheit Älterer und für den Zusammenhalt in der gesamten Gesellschaft. Wenn wir gut zusammenleben wollen, müssen wir Altersdiskriminierung angehen.

zum Tag der älteren Menschen

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes befasst sich derzeit in einem Schwerpunkt mit dem Thema der Altersdiskriminierung. In Kürze wird dazu eine Studie zu Altersbildern und Diskriminierung vorgestellt. Die Antidiskriminierungsstelle setzt sich im Rahmen einer anstehenden Reform des AGG für Verbesserungen im Rechtschutz ein. Wichtig ist aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle auch eine Ergänzung des Artikels 3 GG, in dem Benachteiligungen wegen des Alters bislang nicht erwähnt werden.

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