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Antidiskriminierungsstelle: HIV-Infizierte besser vor Diskriminierung schützen 29.11.2022

Ataman regt Verbandsklagerecht für Deutsche Aids-Hilfe an

Welt-Aids-Tag

HIV-Infizierte erleben vor allem im Arbeitsleben oder bei Arztbesuchen immer wieder Diskriminierungen. So schildern Betroffene dem Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle, dass sie bei Arztbesuchen keine üblichen Termine bekämen, sondern nur in Randzeiten. Dabei sind sie nachweislich in der Regel nicht mehr ansteckend. Wenn sie sich auf Stellen bewerben, erhalten HIV-Infizierte immer wieder pauschale Absagen.
„Diskriminierung und die Angst, wem man von der Infektion erzählt und wem besser nicht, prägen den Alltag vieler HIV-Infizierter“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem diesjährigen Welt-Aids-Tag (1.12.) am Dienstag in Berlin. HIV-Infizierte litten massiv unter Vorurteilen und Ausgrenzungen, die oft auch durch mangelndes Wissen entstehen können, ergänzte Ataman und erinnerte an die Ergebnisse der Studie „positive stimmen 2.0“ von 2020, in dem 95 Prozent der Befragten angaben, sie hätten Diskriminierung erlebt. 52 Prozent geben an, durch Vorurteile bezüglich der HIV-Infektion in ihrem Leben beeinträchtigt zu sein.
HIV-Infizierte pauschal von Jobs auszuschließen, ist eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das auch vor Benachteiligungen infolge chronischer Krankheiten schützt. Das hat kürzlich erst wieder das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Auch Diskriminierungen im Gesundheitswesen sind in vielen Fällen unzulässig. Betroffene HIV-Infizierte sollten sich unbedingt juristisch beraten lassen“, sagte Ataman.
Die Bundesbeauftragte regte darüber hinaus rechtliche Verbesserungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an. „Die Hürden, gegen Diskriminierungen vorzugehen, sind für Betroffene zu hoch. Sie tragen das Prozessrisiko im Fall einer Klage gegen Arbeitgeber allein – und damit das Risiko, auf teuren Anwaltskosten sitzen zu bleiben“, sagte Ataman. Die Antidiskriminierungsstelle werde sich deshalb bei der anstehenden AGG-Reform für ein Verbandsklagerecht stark machen. Damit könnte auch die Deutsche Aids-Hilfe als Dachverband in Zukunft Musterklagen für von Diskriminierung betroffene HIV-Infizierte erstreiten.

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