Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Dialog auf dem "Fest der Demokratie" 26.05.2024
Flagge zeigen für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung: Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat beim „Fest der Demokratie“ ein ganzes Wochenende über ihre Arbeit informiert und dabei zu einem Antidiskriminierungs-Quiz, Dosenwerfen gegen Diskriminierung und leckerem Eis eingeladen.

v.l.n.r.: Thelma Buabeng, Ferda Ataman
Auf dem Stand der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stand dabei die Informationskampagne "Hab ich was gegen" im Vordergrund.
Das Fest der Demokratie fand in diesem Jahr aus Anlass des 75-Jährigen Jubiläums der Verkündung des Grundgesetzes zwischen Reichstag, Bundeskanzleramt und Spree in Berlin statt. Auf mehreren Bühnen und Pavillons präsentierten sich das Bundespräsidialamt, die Bundesministerien, alle 16 Bundesländer, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, verschiedene Bundesbehörden und viele zivilgesellschaftliche Organisationen.
Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ In Artikel 3 wird das so genannte Diskriminierungsverbot formuliert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, macht sich für eine Erweiterung des Grundrechtekatalogs um ein Verbot von Altersdiskriminierung und ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität stark.