Neue Unterstützung für Arbeitgebende im Umgang mit Diskriminierung 29.07.2025
Diskriminierung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, ist gesetzlich vorgeschrieben - für alle Arbeitgebenden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet private und öffentliche Arbeitgebende dazu, Beschwerdestellen einzurichten. Doch vielen ist oft gar nicht klar: Wie soll das praktisch umgesetzt werden und worauf muss ich als Unternehmen achten?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zu diesem Thema erstmals ein praxisnahes Handbuch veröffentlicht und dabei auch Best-Practice-Beispiele gesammelt. Darin gibt die Antidiskriminierungsstelle konkrete Empfehlungen, wie Arbeitgebende Diskriminierung besser begegnen und Betroffene gezielt unterstützen können.
Wie groß das Interesse an praktischer Unterstützung ist, zeigt die Resonanz auf das neue Handbuch: Mehr als 400 Vertreter*innen und Personalverantwortliche von privaten und öffentlichen Arbeitgebenden nahmen an der Vorstellung teil.
Für die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kommt dieses Interesse nicht überraschend: „Viele deutsche Unternehmen wissen um den Wert von Vielfalt – und dass es wichtig ist, klare Regeln und Verfahren zu haben. Wer mit Diskriminierungen unbefangen umgeht, schafft Vertrauen und bleibt für Arbeitnehmende attraktiv“
, sagte Ataman.
Zum Handbuch gelangen Sie hier.
Best Practice Beispiele für Beschwerdestellen (mit Suchfunktion)