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Antidiskriminierungsbeauftragte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Altersgrenzen von Notaren 23.09.2025

Ataman: "Ganz wichtiges Signal gegen Altersdiskriminierung."

Logo der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Altersgrenzen von Notaren erklärt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman: „Das Bundesverfassungsgericht sendet mit dieser Entscheidung ein ganz wichtiges Signal gegen Altersdiskriminierung. Pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben müssen nun generell auf den Prüfstand. Es kommt darauf an, was Menschen drauf haben – und nicht, wie alt sie sind. Wenn man mit 70 Jahren als Bundeskanzler für 83 Millionen Menschen Verantwortung tragen kann, dann kann man auch mit 70 als Notar arbeiten. Die Bundesregierung sollte jetzt ihre Ankündigungen wahr machen, mehr gegen Altersdiskriminierung zu unternehmen. Vor allem sollte sie endlich den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters ins Grundgesetz aufnehmen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war an dem Verfahren des Bundesverfassungsgerichts als sachkundige Dritte beteiligt und hat in der mündlichen Verhandlung eine Stellungnahme abgegeben.“

 

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