Antidiskriminierungsbeauftragte zu Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt 29.01.2026
Ataman: "Ein wichtiges Signal ins Land."
Der BGH hat sich heute in einer Entscheidung zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt befasst. Dazu erklärt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung:
„Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist ein großes Problem, das Migrant*innen und ihre Nachkommen besonders oft betrifft. Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Klägerin, sondern auch ein wichtiges Signal ins Land: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist verboten und man kann sich dagegen wehren. Ab jetzt kann man rechtssicher mit Testings überprüfen, ob man wegen des Namens, also wegen der Herkunft abgewiesen wurde. Und Makler*innen können sich künftig nicht mehr hinter Eigentümer*innen verstecken, wenn sie diskriminieren. Um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen, sollte der Gesetzgeber im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch diskriminierende Wohnungsanzeigen verbieten, so wie es für diskriminierende Stellenanzeigen bereits gilt.
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Wollen Sie mehr zu Dskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren? Hier finden Sie weitergehende Informationen und hier eine Arbeitshilfe zur Durchführung reaktiver Testings.