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Ataman: Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes "verpasste Chance" 11.02.2026

Das Bundeskabinett hat heute das überarbeitete Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung:

Logo der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

„Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig.

Gut ist, dass Betroffene sich nun bei Benachteiligungen durch Unternehmen kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden können. Allerdings haben sie gegenüber privaten Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung – das heißt, sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen. Lediglich von öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn können sie Schadensersatz verlangen, ihr Schmerzensgeld wird aber bei nur 1.000 EUR gedeckelt. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn das Recht auf Teilhabe ist keine freiwillige Gefälligkeit.

Die Reform geht in vielen Punkten an den Bedürfnissen der Menschen vorbei und ordnet ihre Rechte den Interessen von Unternehmen unter. Das ist bitter.“

Die Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten gemäß § 28 Satz 1 AGG finden Sie hier.

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