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"ÜberzeuGENDERe Sprache. Leitfaden der Gleichstellungsbeauftragten zur geschlechtersensiblen und inklusiven Sprache."Gleichstellungsbeauftragte an der Universität zu Köln 2021 20.12.2021 | Bericht

Seit 1999 schreibt § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW die geschlechtergerechte Sprache für den öffentlichen Dienst in NRW vor: "Gesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. Im dienstlichen Schriftverkehr ist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden." Insbesondere Satz 2-4 sind verbindliche Vorgaben und damit zwingend für den dienstlichen Schriftverkehr. Dieser "umfasst jedwede Korrespondenz, die aus Anlass der Tätigkeit einer dem LGG NRW unterworfenen Stelle geführt wird, und zwar sowohl die innerdienstliche wie die nach außen gerichtete Korrespondenz." (vgl. Burkholz, Kommentar zum LGG NRW, § 4 Rn. 6) Geschlechtersensible oder inklusive Formulierung bedeutet, Sprache so zu verwenden und einzusetzen, dass alle Geschlechter oder Identitäten gleichermaßen sichtbar und wertschätzend angesprochen werden. Der Leitfaden der Gleichstellungsbeauftragten (s. rechts) zeigt auf, wie dies in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Gesetzgebung, Rechtschreibung, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit verwirklicht werden kann. Anhand zahlreicher Formulierungshilfen erleichtert er den Einstieg und Ihre Arbeit.

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