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Diskriminierungsschutz für LGBTI im europäischen Vergleich 15.05.2015

Homosexuelle Menschen sind zwar im Arbeitsrecht europaweit vor Benachteiligungen geschützt. Nur wenige Länder gewähren jedoch einen zivilrechtlichen Schutz in Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Trans* und intergeschlechtliche Menschen werden in weniger als der Hälfte der EUStaaten konkret vor Diskriminierungen geschützt. Die gleichgeschlechtliche Ehe erlauben lediglich zehn Staaten.

Europakarte der LGBTI-Rechte