Ablaufplan eines Beschwerdeverfahrens 27.05.2025
Entsprechend §13 AGG wurde in der Kulturstiftung des Bundes eine Beschwerdestelle eingerichtet. Sie besteht grundsätzlich aus zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts. Die Besetzung der Beschwerdestelle ist bekannt zu geben. Auf Wunsch einer/s Beschwerdeführerin/s kann ein Mitglied der Beschwerdestelle von seiner oder Ihrer Beteiligung an einem Beschwerdeermittlungsverfahren entbunden werden.Vorstand und Betriebsrat der Kulturstiftung des Bundes sind sich einig, ein mehrstufiges Beschwerdeverfahren zu etablieren, welches in diesem Dokument skizziert wird.